Regierungsrat lehnt Motion «Steuerbefreiung von Solarstrom für Private» ab

Zwei Landräte fordern in einer Motion, dass der Erlös aus kleinen Solaranlagen im Kanton Glarus steuerfrei werden soll. Dies ist allerdings von Gesetzes wegen nicht umsetzbar. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen.



Fotovoltaik: Erträge aus kleinen Solaranlagen unterliegen auch künftig der Einkommenssteuerpflicht •( Foto: Keystone-SDA.)
Fotovoltaik: Erträge aus kleinen Solaranlagen unterliegen auch künftig der Einkommenssteuerpflicht •( Foto: Keystone-SDA.)

Für die ins Stromnetz eingespeiste Energie zahlen die Elektrizitätswerke den privaten Solaranlagenbesitzern eine Vergütung. Dieses Geld wird als Ertrag zum Einkommen gerechnet und entsprechend besteuert. Dies will die von den Landräten Frederick Hefti und Martin Zopfi eingereichte Motion «Steuerbefreiung von Solarstrom für Private» ändern. Sie fordern: Wer eine kleine Anlage –Höchstleistung von 30 Kilowattpeak (kWp) – auf einem Privathaus betreibt und zugleich dort wohnt, soll für den Stromertrag keine Steuern bezahlen.

Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort fest, dass die Forderung gesetzlich nicht umsetzbar ist. Zum einen kann der Kanton nicht bestimmen, welche Einkünfte steuerfrei sind und welche nicht. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sieht nämlich vor, dass grundsätzlich alle Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen. Eine Ausnahme für die Erträge aus privaten Fotovoltaikanlagen ist nicht vorgesehen. Zum anderen würde die Umsetzung bestimmte Steuerpflichtige begünstigen. Das ist ein Verstoss gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Im Weiteren unterstützt der Kanton Fotovoltaikanlagen-Besitzer bereits beim Kauf. Die Entschädigungen für eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung bis zu 30 kWp betrugen im Kanton Glarus in den Jahren 2021 und 2022 im Schnitt je rund 4000 Franken. Die selbst getragenen Anschaffungskosten können dabei von den Steuern abgezogen werden.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.