Regierungsrat möchte an bestehender Familienbesteuerung festhalten

Der Regierungsrat zieht die bestehende Familienbesteuerung der vom Bund vorgeschlagenen Individualbesteuerung vor. Die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer kann rascher und in Übereinstimmung mit den kantonalen Bemühungen erfolgen. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Vernehmlassung.



Die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist politisch umstritten • (Foto: Keytone-SDA)
Die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist politisch umstritten • (Foto: Keytone-SDA)

Der Bundesrat schlägt mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung den Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaars zu einer individuellen Besteuerung vor. Jede steuerpflichtige Person soll künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet ist. Die Besteuerung der Ehepaare soll sich nach den Grundsätzen unverheirateter Paare richten.

Mit der Einführung der modifizierten Individualbesteuerung will der Bundesrat möglichst hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende setzen sowie die Chancengleichheit für die Geschlechter fördern. Die als «Heiratsstrafe» bekannte steuerliche Mehrbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren soll beseitigt werden. Die Vorlage dient gleichzeitig als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».

1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen

Der Regierungsrat führt in seiner Vernehmlassung aus, dass die Gesetzesvorlage zwar geeignet ist, die Heiratsstrafe abzuschaffen, Erwerbsanreize zu schaffen und die Chancengleichheit zu fördern. Doch der Preis dafür ist hoch: Für die direkte Bundessteuer liegt er momentan bei 1 Milliarde Franken (davon 200 Mio. Fr. Anteil Kantone), wobei erhebliche Mindereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden hinzukommen können. Alle Kantone müssten ihre Gesetze sowie Tarifsysteme anpassen und gewisse Mitnahmeeffekte in Abhängigkeit der progressiv ausgestalteten Steuertarife in Kauf nehmen. Hinzu kommen 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen und ein nicht zu unterschätzender Aufwand für die Umsetzung. Schliesslich kommt auch auf die betroffenen Ehepaare ein Mehraufwand zu. Bei der Einführung der Individualbesteuerung müssten sie erstmals zwei Steuererklärungen ausfüllen und sich mit der Aufteilung ihrer gemeinsamen Einkommens- und Vermögenswerte auseinandersetzen. 

Einfache Patentlösungen gibt es nicht. Die getrennte Besteuerung ist vor allem für Zweiverdienerehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung vorteilhaft. Dabei kann aber eine stossende Ungleichheit zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren entstehen. Diese Ungleichheit lässt sich mit entsprechenden Korrektiven nur teilweise lindern. Die Einführung der Individualbesteuerung führt in jedem Fall zu einem Mehraufwand im Vollzug. Aus diesem Grund überwiegen für den Regierungsrat die Vorteile der bisherigen Familienbesteuerung.