Regierungsrat möchte Lohnfortzahlung von Vater- und Mutterschaftsurlaub gleich behandeln

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des Gesetzes über das Personalwesen zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Mitarbeiter des Kantons sollen während ihres Vaterschaftsurlaubs eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent erhalten.



Bei der Lohnfortzahlung während des Vaterschaftsurlaubs sollen Glarner Männer den Glarner Frauen gleichgestellt werden • (Foto: Keystone-SDA)
Bei der Lohnfortzahlung während des Vaterschaftsurlaubs sollen Glarner Männer den Glarner Frauen gleichgestellt werden • (Foto: Keystone-SDA)

Am 27. September 2020 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu. Finanziert wird dieser über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Bereits 2019 hatte die Bundesversammlung ein Gesetz beschlossen, das einen vierzehnwöchigen Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern für erwerbstätige Eltern ermöglicht. Auch dieser Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat nun Änderungen im kantonalen Gesetz über das Personalwesen vor, die den künftigen Vollzug dieser Beschlüsse regeln.  

Regierungsrat schlägt einheitliche Lohnfortzahlung vor

Analog zur Regelung für den Mutterschaftsurlaub soll beim Bezug des Vaterschaftsurlaubs der Lohn zu 100 Prozent statt der bundesrechtlich vorgesehenen 80 Prozent bezahlt werden. Die dadurch für den Kanton entstehenden Mehrkosten sind mit jährlich 2000 bis 3000 Franken bescheiden. Im Vergleich zum bisherigen einwöchigen Vaterschaftsurlaub, welchen der Kanton Glarus zu 100 Prozent selbst finanzierte, sind die Kosten für den Arbeitgeber deutlich tiefer. Zudem können sich auch Väter mit tieferen Löhnen oder kleineren Pensen den Bezug des Vaterschaftsurlaubs leisten, wenn die Lohnfortzahlung 100 Prozent beträgt.

Für den bezahlten Urlaub für die Betreuung von schwerkranken und verunfallten Kindern soll ebenfalls eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent anstatt der bundesrechtlich vorgesehenen 80 Prozent gewährt werden.

Moderne Personalpolitik wird fortgesetzt

Der Kanton Glarus möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein. Bereits 2017 wurden mit der Änderung des Personalgesetzes die Jahresarbeitszeit eingeführt, die externe Anlauf- und Meldestelle gesetzlich verankert, der Mutterschaftsurlaub von 14 auf 16 Wochen mit Lohnfortzahlung zu 100 Prozent ausgebaut sowie ein fünftägiger Vaterschaftsurlaub gewährt. Der Regierungsrat will mit seiner Personalpolitik das Erreichte festigen und weiterentwickeln.

Breite Unterstützung in der Vernehmlassung spürbar

Die breite Zustimmung aus der Vernehmlassung bei politischen Parteien sowie den Departementen der kantonalen Verwaltung bestätigt, dass der Regierungsrat mit den vorgeschlagenen Anpassungen des Personalgesetzes einen pragmatischen und transparenten Weg anstrebt, der die politischen Gegebenheiten im Kanton widerspiegelt und die finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons berücksichtigt.

Die Änderungen des Personalgesetzes sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten.