Regierungsrat passt Richtlinien zur Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime an

Vorgaben des Branchenverbands Curaviva führen zu Anpassungen in den Richtlinien des Kantons Glarus für die Kostenrechnung der Alters- und Pflegeheime.



(Bild: sämi trümpy)
(Bild: sämi trümpy)

Curaviva ist ein nationaler Branchenverband für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Der Verband macht Vorgaben für die Rechnungslegung und Kostenrechnung von Alters- und Pflegeheimen, auf welche sich die entsprechenden Richtlinien der einzelnen Kantone stützen. Ziel ist es, die Grundlagen der Rechnungen für Alters- und Pflegeheime zu harmonisieren und einen korrekten Kostennachweis für die Bereiche Pflege, Pension und Betreuung zu erreichen. Dies führt zu entsprechenden Regelungen, etwa bei der Aktivierungsgrenze, der Abschreibungsmethode oder der Vorgabe der Abschreibungssätze.

Nachdem Curaviva diese Grundlagen überarbeitet hat, wurden die Richtlinien im Kanton Glarus entsprechend überprüft. Auch hier ist das Ziel, einen möglichst korrekten Kostennachweis der Alters- und Pflegeheime im Kanton Glarus für die Pflege, Pension und Betreuung sowie die Vergleichbarkeit (Finanzkennzahlen) im Kanton Glarus und mit den anderen Kantonen sicherzustellen.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Anpassungen:

  • Rückstellungen für Reinvestitionen in Mobilien und Immobilien sind nicht mehr vorzunehmen.
  • In der Finanzbuchhaltung sind die Abschreibungen linear nach den aktuellen Anlagekategorien vorzunehmen.
  • In der Kostenrechnung werden die Abschreibungen und Zinsen unter den sachlichen Abgrenzungen kalkulatorisch korrigiert.

Die neuen Richtlinien zur Rechnungslegung und Kostenrechnung von Alters- und Pflegeheimen im Kanton Glarus werden per 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.

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