Regierungsrat prüft finanzielle Anerkennung für Gesundheitspersonal

Der Regierungsrat prüft, ob und wie das Gesundheitspersonal im Kanton Glarus aufgrund der Coronavirus-Pandemie finanziell anerkannt werden kann. Er hat zu dieser Frage vorerst vertiefte Abklärungen vorgenommen, die er in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation erläutert.



Das Gesundheitspersonal ist während der Coronavirus-Pandemie in besonderem Mass gefordert • (Foto: iStock)
Das Gesundheitspersonal ist während der Coronavirus-Pandemie in besonderem Mass gefordert • (Foto: iStock)

Am 28. Januar 2021 reichten Landrat Andrea Bernhard und Unterzeichnende die Interpellation «Finanzielle Unterstützung des Gesundheitspersonals unter der Federführung des Kantons» ein. Darin wird ausgeführt, dass das Gesundheitspersonal schon vor der Pandemie unter hoher Belastung stand. Es wird vorgeschlagen, nach einer Lösung zu suchen, damit dem Gesundheitspersonal neben emotionalen Gesten eine finanzielle Anerkennung zukommt.

Überlegungen des Regierungsrates

Der Regierungsrat verdankte den grossen und wertvollen Einsatz des Gesundheitspersonals während der Pandemie mehrfach. Er weist seit Längerem auf den Handlungsbedarf hin, bezüglich Attraktivität des Pflegeberufs und langfristige Sicherung von genügend Personal. Dazu sind verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet worden: Der Landrat hat diese Zielvorgabe im Leitbild Gesundheit vorgegeben. In den letzten Jahren wurde in diesem Zusammenhang die Anzahl der Ausbildungsplätze am Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (Pflegeschule) deutlich erhöht. Mit dem geplanten Pflege- und Betreuungsgesetz werden weitere wichtige Grundlagen geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen (u. a. Vorgaben zum erforderlichen Fachpersonal, Aus- und Weiterbildungsverpflichtung, Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung, adäquate Finanzierung von spezialisierten Pflegeleistungen). Darüber hinaus hat auch der Bund verschiedene Massnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken (z. B. Strategie zur Langzeitpflege, Masterplan Bildung Pflegeberufe, Masterplan Pflege 2.0).

Ein Dankeschön, aber wie?

Aufgrund der Interpellation hat sich der Regierungsrat bei Leistungserbringern, Kantonen und Gemeinden hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung des Gesundheitspersonals erkundigt.

Bei den Leistungserbringern haben die meisten Organisationen bereits Prämien oder Gutscheine in unterschiedlicher Höhe oder zusätzliche Freitage abgegeben. Für weitere eigene und wiederkehrende Beiträge, wie sie in der Interpellation angeregt werden, sehen die Leistungserbringer wenig Spielraum. 

Auf Bundesebene ist eine Motion für eine Corona-Prämie von 4000 Franken hängig.

Eine Umfrage bei den Ostschweizer Kantonen und dem Kanton Zürich ergab, dass diese bis anhin keine Corona-Prämien an das Gesundheitspersonal in ihrem Kanton ausgerichtet haben. Ausnahme ist der Kanton Schaffhausen, in dem der Kantonsrat einen Betrag von 500 000 Franken für Prämien für das Spitalpersonal beschlossen hat. Bekannt ist zudem, dass der Kanton Waadt dem Gesundheitspersonal, das in direktem Kontakt mit Patienten stand und dem Coronavirus ausgesetzt war, eine Prämie von netto 900 Franken (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) ausrichtet. Im Kanton Freiburg erhält das Pflegepersonal des Kantonsspitals einen Gutschein im Wert von 500 Franken, der in Freiburger Geschäften einlösbar ist. 

Angefragt wurden auch die Glarner Gemeinden, welche für die Langzeitpflege zuständig sind. Sie äusserten ihre Sympathie und ihr Verständnis für das Anliegen, aber auch eine gewisse Zurückhaltung hinsichtlich einer finanziellen (Mit-)Beteiligung. Die Gemeinden verweisen darauf, dass die selbstständig öffentlich-rechtlichen Alters- und Pflegeheime ihrer diesbezüglichen Verantwortung nachgekommen sind und bereits Corona-Prämien in unterschiedlichem Ausmass ausgerichtet haben. Schliesslich haben die Gemeinden ihre Einrichtungen in Zusammenhang mit den aufgrund der Covid-19-Pandemie angefallenen ausserordentlichen Kosten teilweise bereits anderweitig finanziell unterstützt.

Haltung des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat die Frage eines Bonus für das Gesundheitspersonal vertieft geprüft. Die Regelung der Arbeitsbedingungen, und damit auch von Prämien, fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Arbeitsvertragsparteien. Die öffentliche Hand kann nachgelagert und als Eignerin von Einrichtungen wie dem Kantonsspital mitwirken. Die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und das Gesundheitspersonal sind unterschiedlich betroffen. Es bestehen unterschiedliche Erwartungen an eine allfällige Corona-Prämie. Die Krux dabei ist, dass kleinere Beträge als Gering- statt als Wertschätzung aufgefasst werden können, während hohe Beträge von mehreren Tausend Franken pro Person kaum durchsetzbar sind. Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden profitiert das Gesundheitspersonal im aktuellen Umfeld von einer grossen Arbeitsplatzsicherheit. 

Der Regierungsrat wird im Zusammenhang mit der Beantwortung von weiteren politischen Vorstössen zu diesem Thema die Frage nach der finanziellen Unterstützung des Gesundheitspersonals definitiv klären. 

Beantwortung der Fragen

Wird auf kantonaler Stufe schon an einer Lösung gearbeitet, damit eine finanzielle Unterstützung des Gesundheitspersonals möglich wird?
Antwort Regierungsrat: Der Regierungsrat zeigt sich offen, eine finanzielle Unterstützung des Gesundheitspersonals zu prüfen. Er hat verschiedene Abklärungen getroffen, eine Lösung jedoch nicht erarbeitet.

Falls nicht, wäre der Kanton Glarus bereit, hier die Federführung zu übernehmen und ein entsprechendes Förderkonstrukt zu erstellen (mit oder ohne Einbezug der weiteren Akteure in diesem Zusammenhang)?
Antwort Regierungsrat: Wie die Rückmeldungen zu den Umfragen bei Leistungserbringern und Gemeinden zeigen, ist ein gemeinsames Förderkonstrukt von Kanton, Gemeinden und Leistungserbringern nicht realistisch.

Wie könnte ein solches Förderkonstrukt für die finanzielle Unterstützung des Gesundheitspersonals unter der Federführung des Kantons aussehen? 
Antwort Regierungsrat: Der Regierungsrat neigt zu einer Lösung nach dem Vorbild des Kantons Freiburg. Das würde bedeuten, dass das Pflegepersonal des Kantonsspitals einen Gutschein im Wert von bis zu 500 Franken im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad erhält. Dieser wäre in Geschäften und Restaurants im Kanton einlösbar. Mit dieser Aktion könnte gleichzeitig dem einheimischen Gewerbe geholfen werden, das unter der Coronavirus-Krise leidet. Der Kanton kann nur die Kosten übernehmen, der Vollzug müsste dem Kantonsspital überlassen werden.