Regierungsrat regelt finanzielle Beteiligung am Eidgenössischen Schwingfest

Der Regierungsrat genehmigt den Vertragsentwurf zwischen dem Kanton Glarus und dem OK ESAF 2025. Bis zur Schlussabrechnung des Eidgenössischen Schwingfests 2025 wird ein Darlehensvertrag über 1,3 Millionen Franken abgeschlossen.



Die Glarner Kandidatur erhielt im März 2021 den Zuschlag für die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2025 • (Foto: zvg)
Die Glarner Kandidatur erhielt im März 2021 den Zuschlag für die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2025 • (Foto: zvg)

An die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 (ESAF 2025) in Mollis hat die Landsgemeinde 2017 einen Beitrag von 1,3 Millionen Franken gesprochen und eine Defizitgarantie in der Höhe von 700 000 Franken in Aussicht gestellt. Der Kantonsbeitrag wird im Umfang von 400 000 Franken über den Sportfonds finanziert.

Die im Sportfonds für das ESAF 2025 reservierten Mittel werden etappiert entnommen (2021: 200 000 Fr., 2022–2025 jeweils 50 000 Fr.).

Die Arbeiten für die Organisation des Grossanlasses sind angelaufen. Der Verein OK ESAF 2025 benötigt 200 000 Franken per Anfang Mai 2021. Bis zum Herbst soll eine Liquiditätsplanung den weiteren Finanzbedarf aufzeigen. Der Kanton Glarus unterstützt den Verein OK ESAF 2025, indem er ihm ein zinsloses Darlehen in der maximalen Höhe des Landsgemeindebeitrags von 1,3 Millionen Franken zur Verfügung stellt. Die benötigte Liquidität kann in Tranchen abgerufen werden. Nach Abschluss des ESAF 2025 wird eine Schlussabrechnung erstellt. Diese zeigt auf, inwiefern die bezogenen Mittel (Summe an Liquidität und geldwerten Sach-/Dienstleistungen) zurückzuzahlen sind oder erlassen werden.