Der Regierungsrat hat die Programmvereinbarung für die spezifische Integrationsförderung am 14. November 2023 genehmigt. Er genehmigt nun auch die entsprechende Zusatzvereinbarung zur Unterstützung von Personen mit dem Schutzstatus S. Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat der Bundesrat beschlossen, dass geflüchtete Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten sollen. Sofern sich die Lage in der Ukraine nicht grundlegend verändert, gilt dieser Entscheid bis zum 4. März 2026.
Beim Schutzstatus S handelt es sich um eine befristete humanitäre Aufnahme von Gruppen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht überprüft wird. Eine umfassende Förderung der Integration steht dabei nicht im Vordergrund, da mit einer Rückkehr der meisten Schutzsuchenden in ihr Heimatland gerechnet wird. Die Schutzsuchenden ohne Aufenthaltsbewilligung sollen auf möglichst pragmatische Weise von den Strukturen und Massnahmen der kantonalen Integrationsprogramme profitieren können. So kann der Erhalt und den Aufbau von Kompetenzen und Qualifikationen von Personen mit Schutzstatus S gefördert und damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben sowie ihre Rückkehrfähigkeit erleichtert werden. Der Bundesrat richtet den Kantonen dazu einen Beitrag aus. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, lehnt sich das Programm weitgehend an die bestehenden kantonalen Integrationsprogramme und die entsprechenden Abläufe und Regelungen an.