Regierungsrat regelt Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Der Regierungsrat schliesst mit dem Bund eine Zusatzvereinbarung ab, in der die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine geregelt werden.



Mitteilung des Glarner Regierungsrates (zvg)
Mitteilung des Glarner Regierungsrates (zvg)

Der Regierungsrat hat die Programmvereinbarung für die spezifische Integrationsförderung Mitte November 2021 genehmigt. Er genehmigt nun auch die entsprechende Zusatzvereinbarung für die Unterstützung von Personen mit dem Schutzstatus S. Aus der Ukraine geflüchtete Personen erhalten aufgrund eines Bundesratsbeschlusses für die Dauer von einem Jahr den Schutzstatus S. Dabei handelt es sich um eine befristete humanitäre Aufnahme von Gruppen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht überprüft wird. Eine umfassende Förderung der Integration steht dabei nicht im Vordergrund, da mit einer Rückkehr der meisten Schutzsuchenden in ihr Heimatland gerechnet wird.

Damit sie am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können, sollen die Schutzsuchenden ohne Aufenthaltsbewilligung auf möglichst pragmatische Weise von den Strukturen und Massnahmen der kantonalen Integrationsprogramme profitieren können. Der Bundesrat richtet den Kantonen dazu einen Beitrag aus. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, lehnt sich das Programm weitgehend an die bestehenden kantonalen Integrationsprogramme und die entsprechenden Abläufe und Regelungen an.