Regierungsrat schickt Änderung bei Abwassergebühren in die Vernehmlassung

Der Landrat hat im Februar 2022 eine Motion zur Neubemessung der Abwasser-Grundgebühren überwiesen. Der Regierungsrat schickt nun die entsprechende Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz in die Vernehmlassung.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Die Bemessung der Grundgebühr anhand der zonengewichteten Grundstückfläche wurde in den letzten Jahren schweizweit diskutiert. Der Preisüberwacher sprach sich bereits 2017 in seinen Empfehlungen gegen dieses System aus. Im Kanton Glarus verlangt die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» den Verzicht auf die Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden. Den Gemeinden soll künftig freigestellt sein, einen Staffeltarif oder andere Tarifmuster zu übernehmen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. August 2022. Die Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Departements Bau und Umwelt publiziert.