Die Bemessung der Grundgebühr anhand der zonengewichteten Grundstückfläche wurde in den letzten Jahren schweizweit diskutiert. Der Preisüberwacher sprach sich bereits 2017 in seinen Empfehlungen gegen dieses System aus. Im Kanton Glarus verlangt die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» den Verzicht auf die Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden. Den Gemeinden soll künftig freigestellt sein, einen Staffeltarif oder andere Tarifmuster zu übernehmen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. August 2022. Die Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Departements Bau und Umwelt publiziert.