Regierungsrat schickt Änderungen der Lohnverordnung in die Vernehmlassung

Künftig sollen die Löhne der Glarner Staatsangestellte nur noch in zwölf statt wie bisher in 16 Lohnbänder eingereiht werden. Die Entschädigung des Regierungsrates und der Gerichtspräsidien sollen neu an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden werden. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.



Änderungen der Lohnverordnung gehen in die Vernehmlassung • Fotomontage Rathaus: (Darko Cetojevic)
Änderungen der Lohnverordnung gehen in die Vernehmlassung • Fotomontage Rathaus: (Darko Cetojevic)

Die geltende Lohnverordnung regelt die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals. Auf den 1. Januar 2027 ist eine periodische Überprüfung der Lohnbänder erforderlich. Künftig soll die Zahl der Lohnbänder, welche das Minimum und das Maximum eines Funktionslohnes definieren, beschränkt werden. Mit der Reduktion von 16 auf zwölf Lohnbänder können die bestehenden Funktionen konzentriert werden.

Lohnbänder Verwaltungsangestellte

Mit der Konzentration der Anzahl Lohnbänder kann insgesamt eine bessere arbeitsmarkt- und leistungsgerechte Lohnentwicklung sichergestellt werden. Der künftig höchstmögliche Lohn in der Kantonsverwaltung beträgt neu 212 163 Franken (bisher 208 000). Diese Erhöhung um zwei Prozent entspricht der Teuerung seit der letzten Anpassung per 2023.

Entlöhnung von Behördenmitgliedern und Gerichtspräsidien

Seit Juli 2018 beträgt der Jahreslohn des Regierungsrates 216 000 Franken. Aus Sicht des Regierungsrates sollten die Löhne der Mitglieder des Regierungsrates im Rahmen der Teuerung um zwei Prozent erhöht werden. Gegenüber dem Jahr 2018 liegt der Reallohn auch mit dieser Anpassung aber immer noch tiefer. Ein Vergleich der Entschädigungen für Regierungsräte bei kleineren Kantonen zeigt, dass die Entlöhnungen deutlich höher sind als diejenigen des Kantons Glarus. Analog zu den Anpassungen beim Regierungsrat sollen auch die Entschädigungen für die Gerichtspräsidien um zwei Prozent erhöht werden.

Index

Um schwierige politische Diskussionen zu vermeiden, soll die Entlöhnung des Regierungsrates und der Gerichtspräsidien künftig wie bei anderen Kantonen an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) geknüpft werden. Sie sollen jährlich an die Teuerung angepasst werden. Von dieser Regel soll jedoch dann abgewichen werden, wenn der Landrat für Lohnanpassungen weniger Mittel gewährt, als zum Ausgleich der Teuerung notwendig wären.

Landrat

Im November 2022 beschloss der Landrat höhere Entschädigungen für das Landratspräsidium sowie im November 2023 eine solche für die Landräte. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Landrat seine Vergütungen selbst entscheiden soll. Entsprechend verzichtet er auf einen Antrag.

Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die Unterlagen sind auf der Webseite www.gl.ch/vernehmlassungen-dfg publiziert.