Die Erarbeitung eines Klimagesetzes ist eine direkte Folge der Verankerung des Klimaschutzes in der Glarner Kantonsverfassung durch die Landsgemeinde 2022 sowie der Motion «Kantonale Gesetzgebung zum Klimaschutz» von Marius Grossenbacher (Grüne, Ennenda) und Unterzeichnenden. Sie orientiert sich zudem am Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG), welches das Netto-Null-Ziel bis 2050 bekräftigt.
Das vorgeschlagene Klimagesetz sieht vor, dass die kantonale und kommunale Verwaltung spätestens bis 2050 klimaneutral sein sollen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind als Hauptinstrumente die Erstellung und regelmässige Nachführung eines kantonalen Klimaplans sowie kommunaler Klimapläne vorgesehen. Diese Pläne werden konkrete Massnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungen festlegen.
Wichtige Vorlage für Gebirgskanton Glarus
Der Kanton Glarus ist als Gebirgskanton besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen, wie Gletscherschmelze, Trockenheit und zunehmende Naturgefahren. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass die Kosten des Nichthandelns die Aufwendungen für wirksamen Klimaschutz deutlich übersteigen. Das neue Gesetz unterstreicht die Verantwortung des Kantons, seinen Teil zu einer globalen Gemeinschaftsleistung beizutragen.
Die Vernehmlassung gibt interessierten Kreisen und der Bevölkerung die Möglichkeit, sich zur Vorlage zu äussern. Das Klimagesetz wird voraussichtlich an der Landsgemeinde 2026 zur Abstimmung vorgelegt. Damit erfüllt der Regierungsrat den Auftrag der überwiesenen Motion und setzt ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft im Kanton Glarus. Die Vernehmlassung dauert vom 28. Mai bis zum 1. September 2025. Informationen und die Möglichkeit zum Mitmachen auf der Mitwirkungsplattform des Kantons Glarus.
Kantonaler Klimaplan
Ein zentrales Element des Klimagesetzes sind die Erstellung und laufende Aktualisierung eines kantonalen Klimaplans sowie kommunaler Klimapläne. Der Klimaplan des Kantons Glarus gilt nur für die Kantonsverwaltung und ist für private Personen nicht bindend. Er umfasst zwei Hauptbereiche: den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Im Bereich Klimaschutz werden Massnahmen festgelegt, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Ziele der Netto-Null-Emissionen sowie der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Im Bereich Klimaanpassung werden Massnahmen zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen des Klimawandels aufgezeigt, Verantwortlichkeiten geklärt und bereits getätigte Anstrengungen berücksichtigt. Der Regierungsrat hat die Stossrichtung zur Erarbeitung des Klimaplans bestimmt.