Regierungsrat schickt Energiegesetz und Energieplanung in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat verabschiedet eine Änderung des Energiegesetzes zuhanden der Vernehmlassung. Gleichzeitig schickt er auch den Entwurf der kantonalen Energieplanung 2035 in die Vernehmlassung.



Der Regierungsrat schickt zwei Energievorlagen in die Vernehmlassung • (Foto: D. Boschung)
Der Regierungsrat schickt zwei Energievorlagen in die Vernehmlassung • (Foto: D. Boschung)

Die Landsgemeinde hat 2010 die Grundlagen für einen Energiefonds geschaffen und den Fonds mit 9 Millionen Franken aus den Steuerreserven dotiert. Der Energiefonds ist ein wichtiges Mittel zur Erreichung der Klimaziele und der Energiepolitik. Er dient der finanziellen Förderung von Vorhaben zur rationellen Energieanwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz. Die Förderansätze wurden seither im Rahmen des von allen Kantonen getragenen Harmonisierten Fördermodells und in Beachtung der Grundsätze des Landrates festgelegt. Die Höhe der Ausgaben ist abhängig von der Zahl und dem Ausmass der eingehenden Gesuche.

Viele Gebäude sind saniert, viele müssen noch saniert werden

Zwischen 2011 und 2020 wurden im Kanton Glarus 2283 Gebäude bei der energetischen Sanierung mit insgesamt 15,5 Millionen Franken unterstützt. Davon hat der Bund 9 Millionen Franken und der Kanton 6,5 Millionen Franken beigetragen. Im Kanton Glarus stehen rund 13 200 Wohngebäude. Der Gebäudepark ist im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittlich alt. Bei einer gleichbleibenden Sanierungsrate dürfte es noch Jahrzehnte dauern, bis der Bestand energetisch erneuert ist. 

Finanzierung braucht Neuregelung

Obwohl der Energiefonds 2011 fast jedes Jahr vom Landrat zusätzlich mit 100 000 Franken dotiert wurde, wird er bald ausgeschöpft sein. Die Finanzierung muss deshalb bis 2022 neu geregelt werden. Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zu einer entsprechenden Änderung des Energiegesetzes zuhanden der Vernehmlassung. Die Vorlage ist für die Landsgemeinde 2022 vorgesehen. Das kantonale Energiegesetz (z. B. im Bereich der kommunalen Energieplanung, Ersatz von Heizsystemen, Vorbildfunktion) sowie der kantonale Energiefonds (Gebäudesanierungen) sind wichtige Instrumente zur Umsetzung der Energieplanung. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Vorlage zur Finanzierung des Energiefonds wird die Vernehmlassung zur Energieplanung 2035 zeitgleich durchgeführt. 

Finanzbedarf

Der Regierungsrat prüfte verschiedene Varianten einer Erhöhung der Förderung und der Finanzierung. Er spricht sich für ein mittleres Szenario aus, bei dem bis 2035 von einem einmaligen Finanzbedarf von rund 19,22 Millionen Franken oder einem jährlichen Bedarf von rund 1,48 Millionen Franken auszugehen ist.

Finanzierungsmöglichkeiten

Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie die künftigen Einlagen in den Energiefonds finanziert werden können. Der Energiefonds kann durch eine einmalige Zahlung erhöht werden, durch eine jährliche Dotierung aus der Wasserwerksteuer oder durch einen Mix dieser beiden Varianten (Initialdotierung aus den Steuerreserven sowie jährliche Dotierung aus der Wasserwerksteuer). 

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2021. Die Unterlagen sind publiziert auf der Website des Kantons Glarus www.gl.ch.

Abschreibung politischer Vorstösse

Folgende politischen Vorstösse können durch den Landrat im Rahmen der Beratung der Vorlage als erledigt abgeschrieben werden: 

In den letzten Jahren hat sich die Energie- und Klimapolitik dynamisch entwickelt. Im internationalen Übereinkommen von Paris wurde festgelegt, dass die Erderwärmung begrenzt werden soll. Das bedeutet eine weltweite Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null bis im Jahr 2050. Auch die Schweiz hat sich diesem Ziel verschrieben. Die rechtlichen Grundlagen und Strategien auf der Ebene des Bundes bilden die Ausgangslage für die neue kantonale Energieplanung 2035. 

Ziele noch nicht erreicht

Im Kanton Glarus wurde 2012 ein Energiekonzept erstellt, welches 22 kantonale Massnahmen und weitere 19 Massnahmen für die Gemeinden für den Zeitraum bis 2020 definierte. Die Erfolgskontrolle zeigt, dass in allen Bereichen zwar Fortschritte erzielt wurden, die gesteckten Ziele für das Jahr 2020 jedoch nicht erreicht werden konnten. Inzwischen haben sich die übergeordneten Ziele auf nationaler Ebene verschärft, es entstand Handlungsbedarf für die kantonale Energie- und Klimapolitik. Die neue kantonale Energieplanung 2035 löst nun das Energiekonzept aus dem Jahr 2012 ab und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen. Sie legt die Grundlage für die kantonale Energiepolitik der kommenden Jahre fest und definiert Ziele und Massnahmen.

Energiegesetz als Grundlage

Die kantonale Energieplanung 2035 berücksichtigt kantonale Instrumente und Aktivitäten. Neben der Energieplanung sind das kantonale Energiegesetz, der Richtplan, das kantonale Förderprogramm und der Energiefonds Grundlagen für die Entwicklung der Energieversorgung im Kanton Glarus. Das Energiegesetz als wichtigste Grundlage wurde im Frühjahr 2020 vom Landrat des Kantons Glarus verabschiedet, die Landsgemeinde befindet 2021 darüber. Es sind Änderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Kleinere Fotovoltaikanlagen von 50 bis1000 Kilowatt Leistung sollen mit einem vereinfachten Verfahren installiert werden können.
  • Die Anforderungen an den Wärmebedarf von Neubauten werden dem Stand der Technik angepasst.
  • Bei Neubauten wird die Eigenstromerzeugung Pflicht.
  • Beim Heizungsersatz müssen mindestens 10 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
  • Zentrale Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wasserwärmer müssen innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Anlagen ersetzt werden, die den Ansprüchen des Energiegesetzes genügen.
  • Die öffentliche Hand legt bei eigenen Bauten und Anlagen Mindestanforderungen an die Energienutzung fest.
  • Bei Neubauten oder bei Heizungssanierungen von Ferienhäusern muss eine moderne Steuerung eingebaut werden.

    Das Ziel: Netto-Null

Die Energieplanung 2035 hat zum Ziel, dass der Kanton Glarus bis 2050 das Ziel Netto-Null für den Treibhausgasausstoss erreicht. Ab 2050 sollen im Kanton keine energiebedingten CO2-Emissionen mehr ausgestossen werden. Dies entspricht auch dem Ziel, das der Bundesrat mit der langfristigen Klimastrategie der Schweiz im Januar 2021 beschlossen hat.

Die Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage und der Gesamtbericht zur kantonalen Energieplanung 2035 sind publiziert auf der Website des Kantons Glarus www.gl.ch.