Regierungsrat schickt revidierte Promotionsverordnung in die Vernehmlassung

Die Glarner Schülerschaft soll künftig mehr durch Koordination und Austausch eingeschätzt werden, statt mit striktem Promotionsentscheid.



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An der Glarner Volksschule gilt das Prinzip der ganzheitlichen Beurteilung. Diese gibt Auskunft über eine vollbrachte Leistung und die persönlichen Lernschritte und fördert dabei das Selbstvertrauen, das Vertrauen der Lernenden in die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Lernmotivation und die Leistungsbereitschaft. Mit der Einführung des neuen Glarner Lehrplans für die Volksschule auf den 1. August 2017 änderten sich Fächerbezeichnungen und es gab Anpassungen bei der Kompetenzorientierung im Unterricht. Im Rahmen der vierjährigen Einführungsphase des neuen Lehrplans wurde vorerst bewusst auf eine Anpassung der Promotionsverordnung verzichtet und eine solche per Schulbeginn 2021 angekündigt. 

Grundsätze

Inhaltlich können weite Teile der bisherigen Regelungen übernommen werden. Auf Basis dieser Grundlagen und im Sinne der Weiterentwicklung der bisherigen Praxis sollen zukünftig folgende Grundsätze gelten:

  • Die Lernenden durchlaufen die Schullaufbahn in ordentlicher Weise ohne Promotionsentscheide.
  • Ab Ende der 2. Primarklasse wird jeweils ein jährliches Notenzeugnis, auf der Sekundarstufe ein halbjährliches Notenzeugnis ausgestellt.
  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch/Jahresgespräch findet auf allen Stufen jährlich statt. Es basiert auf einem standardisierten Standort- und Beurteilungs-Fragebogen.
  • Im Rahmen des jährlichen Gespräches können die Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über Abweichungen von der Schullaufbahn, über besondere Fördermassnahmen oder über einen Wechsel des Niveaus auf der Sekundarstufe befinden.
  • In der 6. Klasse befinden sie gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung).
  • Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung (vorbehalten bleiben allfällige Entscheide der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik im Rahmen der Sonderschulung).

    Was ändert sich?
     
  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch ersetzt den ordentlichen Promotionsentscheid.
  • Auf provisorische Promotionen und zwingende Repetition wird verzichtet.
  • Jährliche Gespräche finden auch auf der Sekundarstufe statt.
  • Notwendige Laufbahnentscheide werden über das Standort- und Beurteilungsgespräch und möglichst einvernehmlich mit den Erziehungsberechtigten gefällt.
  • Auf Halbjahreszeugnisse wird auf der Primarstufe verzichtet.
  • Eine starre Koppelung von Notenschnitt und Laufbahnentscheid fällt weg.
  • Für den Verfahrensablauf bei Laufbahnentscheiden gibt es weniger Vorgaben. Es gibt wie in anderen Kantonen eine neue Rollenumschreibung mit einer einvernehmlichen «Entscheidfindung im Gespräch». Nur bei Differenzen entscheidet die Schulleitung (Ausnahme: Übertritt in Sekundarstufe, Einspracheprüfung).
  • Die Vernehmlassung zur Totalrevision der Promotionsverordnung dauert bis zum 6. Januar 2020.