Das Finanzausgleichsgesetz verpflichtet den Regierungsrat, dem Landrat alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht vorzulegen. Dieser gibt Auskunft über die Zielerreichung des Finanzausgleichs und schlägt bei Bedarf Anpassungen vor. Der aktuelle Wirksamkeitsbericht zeigt eine deutliche Entwicklung: Seit 2011 sind die Ausgleichszahlungen von einer Million auf jährlich rund 5,4 Millionen Franken gestiegen. Dies ist eine Folge von verschiedenen Entscheiden der Landsgemeinde, aber auch zunehmenden Unterschieden in der Steuerkraft der drei Glarner Gemeinden. Eine externe Analyse identifiziert insbesondere beim Lastenausgleich einen Handlungsbedarf, während der Ressourcenausgleich grundsätzlich gut funktioniert.
Stärkung des Ressourcenausgleichs
Um ressourcenschwache Gemeinden besser abzusichern, schlägt der Regierungsrat die Einführung eines zusätzlichen vertikalen Ressourcenausgleichs vor. Damit würde künftig auch der Kanton direkt finanzielle Unterstützung leisten, falls das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde massiv unter den kantonalen Durchschnitt fällt.
Drei Varianten für einen fairen Lastenausgleich
Der Lastenausgleich soll um eine Million auf insgesamt vier Millionen Franken aufgestockt werden. Für die Verteilung dieses Beitrags stellt der Regierungsrat drei Modelle zur Diskussion. Die erste Variante sieht eine Beibehaltung des aktuellen Systems vor, wobei die Zusatzmittel vollständig an Glarus Süd fliessen würden. Die zweite Variante schlägt eine grundlegende Neuausrichtung vor, die zwischen geografisch-topografischen Lasten für Glarus Süd und soziodemografischen Faktoren für Glarus und Glarus Nord unterscheidet. Als dritte Option wird die Schaffung eines zweckgebundenen Entwicklungsfonds für spezifische Projekte in ressourcenschwachen Gemeinden vorgeschlagen.
Wegfall des STAF-Ausgleichs
Eine Überprüfung der Auswirkungen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zeigt, dass der befristete kantonale Ausgleich an die Gemeinden auslaufen kann, da die Gemeinden bei den Steuererträgen und Finanzausgleichszahlungen insgesamt ein stärkeres Wachstum verzeichneten als der Kanton.
Finanzielle Auswirkungen
Die geplanten Neuerungen führen für den Kanton zu einem jährlichen Mehraufwand von einer Million Franken. Diese Kosten können jedoch durch den wegfallenden STAF-Ausgleich kompensiert werden, sodass die Reform für den Kantonshaushalt weitgehend kostenneutral bleibt, sofern keine massiven Einbrüche beim Ressourcenpotenzial einzelner Gemeinden eintreten.
Der Regierungsrat verabschiedet die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden und den Wirksamkeitsbericht 2026 über den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden zuhanden der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.




