Die Landsgemeinde 2018 gewährte für die Jahre 2018–2028 einen Rahmenkredit für die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen über gesamthaft 12,5 Millionen Franken. Das Ziel der Vorlage war, das Überleben der Sportbahnen in Braunwald und Elm als Betreiber von zentralen touristischen Kerninfrastrukturen zu sichern. Im Oktober 2020 gewährte der Landrat dafür einen Beitrag von insgesamt 8,56 Millionen Franken.
Nachdem sich der Baustart aus verschiedenen Gründen verzögerte und die Projektkosten infolgedessen anstiegen, beantragte der Regierungsrat beim Landrat Anfang 2026 einen zusätzlichen Beitrag und die Gewährung eines Darlehens. Anstatt über die ursprünglich angedachte Finanzinfrastrukturgesellschaft sollte der Beitrag neu direkt an die Sportbahnen Elm AG gehen. Damit sollte eine möglichste effiziente Projektabwicklung ermöglicht und Risiken für die öffentliche Hand reduziert werden.
Am 25. Februar 2026 hat der Landrat die Vorlage des Regierungsrates über die öffentliche Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen an das Beschneiungsprojekt «Futuro» der Sportbahnen Elm AG mit der Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen.
An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 6. März 2026 hat der Regierungsrat die überarbeitete Vorlage erneut beraten. Aus seiner Sicht bietet das nun vorgeschlagene Konzept dem Kanton mehr Sicherheit bei geringerem Risiko und es ermöglicht einen Baustart im Frühling 2026. Dabei geht es um die Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Beitrags von 10 Millionen Franken. Auf ein zusätzliches Darlehen an die Sportbahnen Elm AG wird verzichtet.
Mehr Sicherheit und Effizienz
Nachdem sich das ursprünglich geplante Modell einer staatlich beherrschten Infrastrukturgesellschaft («Infra Elm AG») aufgrund gestiegener Kosten und hoher Finanzierungsrisiken als problematisch erwiesen hatte, legt der Regierungsrat nun eine optimierte Variante vor. Das neue Modell orientiert sich eng an den Leitplanken der Landsgemeinde 2018, verzichtet jedoch auf die direkte Eigentümerschaft des Kantons.
Die Eckpunkte des neuen Modells
Herzstück der Vorlage ist die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Sportbahnen Elm AG. Diese wird Eigentümerin der Beschneiungsanlagen.
- Finanzierung: Der Kanton gewährt einen bedingt rückzahlbaren Beitrag von 10 Millionen Franken. Daran ist die Bedingung geknüpft, dass sich die Gemeinde Glarus Süd mit weiteren 2,5 Millionen Franken beteiligt.
- Rückzahlungsbedingungen: Der Beitrag muss zurückgezahlt werden, falls die Sportbahnen den Betrieb dauerhaft einstellen oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstossen. Die Rückzahlungspflicht mindert sich über 20 Jahre hinweg jährlich um 5 Prozent.
- Absicherung der öffentlichen Hand: Zur Sicherung der Ansprüche verpfändet die Sportbahnen Elm AG die Aktien der neuen Gesellschaft zu 80 Prozent an den Kanton und zu 20 Prozent an die Gemeinde. So kann die öffentliche Hand im Ernstfall die Kontrolle über die Kerninfrastruktur übernehmen, wie dies auch bei der Infra Elm AG der Fall gewesen wäre.
- Privates Engagement: Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird durch private Darlehen gedeckt. Eine neue Bedingung sieht vor, dass dieses Engagement auch über das Ableben des Privatinvestors Klaus Jenny hinaus für mindestens fünf Jahre gesichert bleibt.
- Vorteile für den Kanton
Im Vergleich zum Modell mit einer Finanzinfrastrukturgesellschaft, an welcher der Kanton und die Gemeinde Glarus Süd beteiligt gewesen wären, trägt die öffentliche Hand kein Risiko mehr für die Fremdfinanzierung, den Unterhalt oder die Projektumsetzung.
Dringlichkeit für den Tourismus
Für die Sportbahnen Elm AG ist der Zeitplan kritisch: Ein Baubeginn Ende März 2026 ist zwingend, damit die neue Beschneiungsanlage bereits in der Wintersaison 2026/2027 in Betrieb gehen kann. Dies ist entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens und die touristische Attraktivität des Sernftals.
Weiteres Vorgehen
Der Landrat wird über den Antrag voraussichtlich noch im März 2026 beraten. Stimmt der Landrat dem Antrag zu, ist ein Baubeginn noch im März 2026 möglich. Die Ausarbeitung der detaillierten Verträge soll in der Folge durch eine externe spezialisierte Anwaltskanzlei erfolgen. Der Antrag an den Landrat ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.




