Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest

Der Regierungsrat legt die Tarife für stationäre akutsomatische Behandlungen zwischen drei Krankenversicherern und dem Kantonsspital Glarus fest.



Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest (zvg)
Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest (zvg)

Für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) gegenüber der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen sowie der KPT Krankenkasse AG wird der Basisfallpreis wie folgt festgelegt:

  • Vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 auf 9921 Franken
  • Ab 1. Januar 2023 unbefristet auf 10'212 Franken

Die Versicherer werden verpflichtet, für Austritte ab dem 1. Januar 2022 rückwirkend die Differenz zwischen dem provisorisch festgesetzten Basisfallpreis von 9710 Franken und den festgesetzten Tarifen nachzuzahlen.

Nachdem in den Tarifverhandlungen keine Einigung zwischen dem KSGL und den drei Krankenversicherungen erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat die Tarife nach Anhörung der Beteiligten und des Preisüberwachers festlegen. Der Regierungsrat hat dabei wie schon bei der Tariffestsetzung zwischen der Krankenversicherung CSS und dem KSGL auf die Kostendaten 2019 bzw. 2021 des Bundesamtes für Gesundheit abgestellt (Medienmitteilung 30.5.2023). Dieses Vorgehen ist auch im vorliegenden Verfahren zielführend. Damit wird die Einheitlichkeit und Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen Krankenversicherungen gewahrt.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.