Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest

Der Regierungsrat legt die Fallpauschalen für stationäre akutsomatische Behandlungen zwischen dem Krankenversicherer CSS und dem Kantonsspital Glarus neu fest.



Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest (zvg)
Regierungsrat setzt stationäre Spitaltarife fest (zvg)

Für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) gegenüber der CSS Kranken-Versicherung AG (CSS) werden die Fallpauschalen für die Jahre 2020–2023 wie folgt festgelegt:

  • 2020: 9927 Franken
  • 2021: 9917 Franken
  • 2022: 9921 Franken
  • Ab 2023 unbefristet: 10 212 Franken

Nachdem in den Tarifverhandlungen keine Einigung zwischen dem KSGL und der CSS erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat die Tarife nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers festlegen. Er tat dies gestützt auf einen schweizweiten Betriebsvergleich auf Basis der vom Bundesamt für Gesundheit publizierten Fallkosten. Der deutliche Tarifanstieg für das Jahr 2023 widerspiegelt dabei die gestiegenen Kosten der Spitäler, die sich u. a. auf den Fachkräftemangel und die Teuerung zurückführen lassen.

Bereits für die Jahre 2017–2019 konnten sich das KSGL und die CSS nicht auf einen Tarif einigen, weshalb der Regierungsrat diese hoheitlich festlegen musste. Eine Beschwerde der CSS gegenüber der Tariffestsetzung für das Jahr 2019 wies das Bundesverwaltungsgericht jedoch ab (s. Medienmitteilung). Die neuerliche Tariffestsetzung basiert auf der Methodik, die bereits damals vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.