Regierungsrat spricht sich gegen Deklarationspflicht für Flugware aus

Der Regierungsrat lehnt eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes ab. Diese betrifft die Deklaration von Flugtransporten bei Lebensmitteln.



Der Regierungsrat lehnt eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes ab (zvg)
Der Regierungsrat lehnt eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes ab (zvg)

Die vorgeschlagenen Vorschriften der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) sehen eine Deklaration der per Flugzeug transportierten unverarbeitete Lebensmittel vor. In seiner Stellungnahme befürwortet der Regierungsrat zwar Bestrebungen zur Schaffung von nachhaltigen Lieferketten im Bereich der Lebensmittel. Doch er hält die Deklaration von «Flugware» für nicht zielführend.

Keine Wirkung, aber hohe Kosten

Der Regierungsrat befürchtet, dass die Deklarationspflicht zu geringe Wirkung, aber hohe Kosten für die Kantone und die Konsumentinnen und Konsumenten haben würde. So sei es zu erwarten, dass «Flugware» in Zukunft über einen nahegelegenen Flughafen im Ausland und anschliessenden mit dem Lastwagen in die Schweiz transportiert würde. Dies hätte neben der Unwirksamkeit der Massnahme für den Klimaschutz auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die Flughäfen in Zürich und Genf. Zudem würden die Konsumentinnen und Konsumenten durch die neuen Vorschriften und die daraus folgenden Anpassungen der Warenflüsse über den wahren Sachverhalt betreffend Transportmittel getäuscht.

Freiwillige Kennzeichnung als wirksame Alternative

Der Regierungsrat hält eine freiwillige Kennzeichnung für die wirksamere und zielführendere Variante. Ein Schweizer Grossverteiler setze sich bereits auf diese Weise von seinen Mitbewerbern ab und nutze die Möglichkeit, in einer Partnerschaft mit einer Natur- und Umweltschutzorganisation einen Mehrwert seiner Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten auszuloben.