Regierungsrat stimmt Änderung der Personalverordnung zu

Die Personalverordnung des Kantons Glarus erfährt einige Änderungen. Dabei geht es um die Modernisierung von Anstellungsbedingungen für Kantonsangestellte, die Integration von regierungsrätlichen Beschlüssen sowie die Aktualisierung von Begrifflichkeiten.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Die geltende Personalverordnung trat am 1. August 2017 in Kraft. Zwischenzeitlich wurden einzelne spezifische Änderungen gegenüber der aktuellen Regelung in der Personalverordnung durch regierungsrätlichen Beschluss umgesetzt, z. B. die Flexibilisierung der Schalteröffnungszeiten. Die Kompetenz zur Regelung der Schalteröffnungszeiten wurde den Departementen übertragen, was nun auch in der Personalverordnung abgebildet wird.

Moderne Anstellungsbedingungen

Die Stärkung von Massnahmen in der Personalrekrutierung, der Personalbindung und der Personalentwicklung ist eine Massnahme in der Legislaturplanung 2023–2026. Neu können Kantonsangestellte mit einer Prämie belohnt werden, wenn sie erfolgreich neue Mitarbeitende vermitteln. Home-Office wird seit der Coronavirus-Pandemie grosszügiger gewährt. Viele Angestellte schätzen die Möglichkeit, ausserhalb des Büros zu arbeiten, und bei der Suche von neuen Fachkräften ist diese Art der Arbeitserledigung ein wichtiger Faktor. Der Begriff Teleheimarbeit wird ersetzt durch orts- und zeitunabhängiges Arbeiten. Bis zu 50 Prozent des vertraglichen Pensums können dabei grundsätzlich orts- und – unter Vorbehalten zeitunabhängig erbracht werden. Angestellte mit einem Pensum von mindestens 80 Prozent können neu eine Arbeitszeitvariante wählen, sofern es die betrieblichen Bedürfnisse erlauben. Dies war bisher Vollzeitangestellten vorbehalten.