Regierungsrat unterstützt CO2-Gesetzesrevision

Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. In seiner Vernehmlassungsantwort bringt er einige praxisorientierte Anpassungsvorschläge ein.



Die Reduktion der CO2-Emissionen erfordert Anstrengungen in allen Sektoren • (Foto: Keystone-SDA)
Die Reduktion der CO2-Emissionen erfordert Anstrengungen in allen Sektoren • (Foto: Keystone-SDA)

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2017 hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 um 35 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Mit der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 fehlen die dafür erforderlichen Massnahmen. Die Revision des CO2-Gesetzes soll die vom Parlament beschlossene Verlängerung des CO2-Gesetzes bis 2024 ablösen. Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die Vorschläge zur Revision des CO2-Gesetzes in seiner Antwort auf eine Vernehmlassung des Bundesamtes für Umwelt (BAfU). Er schlägt gleichzeitig einige Anpassungen vor.

Damit die Finanzierung des Gebäudeprogramms bis 2030 gesichert werden kann, ist eine Erhöhung der CO2-Abgabe notwendig. Die Kantone haben in den letzten Jahren die Budgetmittel für die kantonalen Förderprogramme aufgestockt. Im Kanton Glarus beschliesst die Landsgemeinde 2022 über die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Zeitraum bis im Jahr 2035. Der Regierungsrat möchte, dass die CO2-Abgabe spätestens ab 2030 wieder erhöht werden kann. Dies erachtet er als wichtig, um die Finanzierung des Gebäudeprogramms sicherstellen zu können. Der Regierungsrat unterstützt die Alimentierung von Geothermie und räumlicher Energieplanung. 

Ausnützungsziffer

Damit von der kommunal definierten Regelbauweise abgewichen werden kann, um die Ausnützungsziffer zu erhöhen, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Unter anderem müssen weitgehende Energiestandarts eingehalten werden. Damit bedarf es nach Meinung des Regierungsrates keiner weiteren, ergänzenden Regulierung. 

Melde- und Beratungspflicht

Damit Kantone wie Glarus, welche bereits eine Bewilligungspflicht beim Ersatz eines Wärmeerzeugers eingeführt haben, nicht weitere Regelungen einführen müssen, sollte auf die Einführung einer Beratungspflicht verzichtet werden. Verschiedene Kantone fordern bereits heute im Rahmen der Anforderungen an den fossilen Wärmeerzeugerersatz Offerten und Berechnungen für erneuerbare Heizsysteme ein.

Mineralölsteuer-Rückerstattung

Laut Vernehmlassungsvorlage soll die Rückerstattung für fossile Treibstoffe, die vom Bund konzessionierte Transportunternehmungen verwenden, entfallen. Damit sollen in Dieselbussen eingesetzte Treibstoffe besteuert werden, um Bussen mit erneuerbaren Antrieben rascher zum Durchbruch zu verhelfen. Im Gegenzug sollen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt maximal 15 Millionen Franken zur Förderung des Umstiegs auf Busse mit erneuerbaren Antrieben bereitgestellt werden. Die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs ist aber in den Gebirgskantonen komplexer und aufwendiger als in anderen Landesteilen. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine gestaffelte Aufhebung anstatt einer sofortigen Aufhebung vor.