Regierungsrat unterstützt ESAF 2025 in Mollis

Der Regierungsrat des Kantons Glarus will Kandidatur, Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis mit einem Beitrag von maximal 2,2 Millionen Franken unterstützen. Er hat dazu eine umfassende Vorlage ausgearbeitet, über welche die Landsgemeinde 2017 befinden wird. Mit seinem Antrag nimmt der Regierungsrat das Anliegen eines Memorialsantrags auf, den der Kandidaturverein im März 2016 eingereicht hat.



Gemeindepräsident von Glarus Nord; Benjamin Mühlemann
Gemeindepräsident von Glarus Nord; Benjamin Mühlemann

Der Verein Kandidatur ESAF2025 Glarus+ reichte im März 2016 einen Memorialsantrag für eine Gesetzesvorlage ein, welche die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests (ESAF) auf dem Gelände des Flugplatzes Mollis, Glarus Nord, im Jahr 2025 schafft. Die Initianten beantragen in finanzieller Hinsicht für die Kandidatur (Phase I) einen Beitrag von 200 000 Franken. Erhält die Glarner Bewerbung den Zuschlag für Organisation und Durchführung (Phase II), werden zur Sicherung der Liquidität in der frühen Projektphase 800 000 Franken beantragt. Darüber hinaus soll der Kanton eine Defizitgarantie über 1 Million Franken sprechen.

In rechtlicher Hinsicht verlangt der Memorialsantrag die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass zugunsten der Veranstaltung «immaterielle Leistungen der Kantonsverwaltung» erbracht werden (Unterstützung bei Bewilligungsverfahren, Hilfeleistung durch Fachpersonen sowie zur Verfügung gestellte Arbeitsressourcen von Polizei und Zivilschutz). Zusätzlich sollen ausserordentliche Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Polizeiwesen, Bau- und lnfrastruktur-Erstellung, -Nutzung und -Unterhalt sowie beim Verkehr ermöglicht werden. Der Landrat erklärte den Memorialsantrag im April 2016 als rechtlich zulässig und erheblich.

Umfassendes Bekenntnis und klare Begrenzung

Der Regierungsrat hat dieses Anliegen des Kandidaturvereins aufgenommen und eine eigene Vorlage ausgearbeitet. Diese sieht folgende Beiträge vor:

1. Beitrag von 200 000 Franken für die Kandidatur (Phase I). Dieser Teil des Gesamtbeitrags wird dem Sportfonds entnommen.

2. Beitrag von maximal 1,3 Millionen Franken für Organisation und Durchführung (Phase II) inklusive selber erbrachter oder vermittelter Sach-/Dienstleistungen im entsprechenden Wert. Dieser Teil des Gesamtbeitrags wird zu 400 000 Franken über den Sportfonds (2018–2025 Entnahme von je 50 000 Franken), der Rest über die Erfolgsrechnung finanziert. Auf weitere Entnahmen aus dem Sportfonds wird verzichtet, damit das bewährte System der laufenden Sportförderung nicht für längere Zeit ausser Kraft gesetzt wird.

3. Zusicherung einer Defizitgarantie über 700 000 Franken.

Der Beitrag von insgesamt 2,2 Millionen Franken versteht sich als Maximalbetrag. Der Beitrag ist ausserdem zu reduzieren, wenn der Anlass kleiner dimensioniert wird, als bisher vorgesehen. Der Regierungsrat ist über die reine Beitragsvergabe hinaus bereit, den Kandidatur- und später den Trägerverein möglichst stark zu unterstützen, insbesondere in Verhandlungen mit Dritten. Auf die Ausarbeitung eines separaten Gesetzes wird verzichtet, da es kaum mit der bestehenden Gesetzgebung in Einklang zu bringen wäre. Ebenso hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton keine Infrastrukturbauten erstellen oder finanzieren wird. Mit der vorgeschlagenen Lösung kann der Umfang des Engagements des Kantons im Voraus begrenzt und Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

Investitionen lohnen sich

Trotz Unsicherheit bezüglich Vergabeentscheid des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV) lohnt es sich für den Kanton, die Kandidatur ernsthaft anzupacken, dafür die entsprechenden Mittel bereitzustellen und sich mit aller Kraft für die Vergabe der Durchführung ins Glarnerland einzusetzen. Es handelt sich um ein Generationenprojekt, welches mit seiner Grösse und mit dem jahrelangen Vorlauf für Aufbruchsstimmung im Kanton sorgen wird. Das ESAF kann die gemeinsame Identität stärken. Es würde einen bedeutenden Wirtschafts- und Imagefaktor für die ganze Region darstellen, die hiesige Kooperationsfähigkeit verstärken und eine erhebliche Wertschöpfung generieren. Der Bekanntheitsgrad des Glarnerlands als Austragungsort würde gesteigert und das Image als attraktiver Gastgeber positiv geprägt. Jeder von der öffentlichen Hand eingesetzte Franken dürfte ein Mehrfaches an Umsatz und Ertrag auslösen. Für die Nachhaltigkeit des Einsatzes von Arbeit und finanziellen Mitteln ist damit im Sinn einer lohnenden Investition gesorgt. Zur Vorbereitung eines positiven Entscheides im Jahr 2021 sind nun bereits an der Landsgemeinde 2017 die Weichen zu stellen.

Einbezug der Nachbarschaft

Um zu einem entsprechenden Rückhalt zu kommen, ist von den Initianten eine überregionale Kandidatur «Glarnerland plus» mit Einbezug des Kantons St. Gallen bzw. dessen Gemeinden in der Linthebene vorgesehen. Nebst den Glarner Schwingclubs und dem Kantonalverband liegen bereits Zusagen der Gemeinde Glarus Nord, des Schwingerverbands Rapperswil und Umgebung sowie der St. Galler Gemeinden von Rapperswil bis zum Walensee vor. Die Region Zürichsee-Linth hat zudem bereits einen Beitrag von 50 000 Franken für die Kandidatur gesprochen. Die Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee hat mit einer schriftlichen Erklärung ebenfalls entsprechende Signale gesetzt. Mit den Gemeinden in den Ausserschwyzer Bezirken March und Höfe stehen die Initianten im Gespräch, wobei von mehreren Gemeinden schriftliche Zusagen für eine Unterstützung vorliegen.

Neben der Glarner sind bislang zwei weitere Kandidaturen im Nordostschweizer Schwingerverband (NOS) bekannt. Der Verein ESAF SG2025 strebt die Durchführung in St. Gallen Winkeln an. Eine zweite Konkurrenzkandidatur zeichnet sich im Kanton Schaffhausen ab. Im Gegensatz zu St. Gallen ist diese Bewerbung aber noch weniger weit fortgeschritten.

Die Herausforderungen sind bekannt

Das Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Chur, wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Der Bericht vom Mai 2014 kommt zum Schluss, dass die Durchführung im Glarnerland grundsätzlich möglich ist, wobei drei Faktoren von höchster Bedeutung seien:

a. ein positiver Abschluss des Umnutzungsverfahrens am Flugplatz Mollis;

b. ein griffiges Verkehrskonzept mit einem optimalen Mix aus den Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs, einem Shuttlebetrieb und dem notwendigen Privatverkehr;

c. die Unterstützung der lokalen Schwingerfamilie und der Glarner Bevölkerung für eine Kandidatur.

Die grössten Herausforderungen identifiziert das ITF in den Arbeitsbereichen Verkehr und Logistik, Unterkünfte, Helfer und OK sowie Finanzen und Sponsoring. Insbesondere beim Verkehr seien die Herausforderungen sehr hoch, etwa um die rund 50 000 Zuschauerinnen und Zuschauer am Samstagmorgen des Fests rechtzeitig auf den Wettkampfplatz zu bringen. Um genügend Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten, müssten auch Unterkünfte ausserhalb des Kantons Glarus – insbesondere in den Kantonen St. Gallen, Schwyz und Zürich – einbezogen werden. Ein innovatives Campingkonzept in der Nähe des Schwing- und Festplatzes könne fehlende Hotelbetten ersetzen und auch die Herausforderungen beim Verkehr entlasten.