Regierungsrat unterstützt Teilmarktöffnung in der Gasversorgung

Regierungsratssitzung 11. Februar 2020 • Der Regierungsrat äussert sich zur geplanten Gesetzgebung zur Gasversorgung im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes.



Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)
Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)

Der Schweizer Gasmarkt ist im eidgenössischen Rohrleitungsgesetz nur rudimentär geregelt. Um Rechtssicherheit bei der Regelung des Netzzuganges im neuen Gasversorgungsgesetz zu schaffen, hat der Bund Kantone, Verbände und Parteien zur Vernehmlassung aufgerufen.

In seiner Vernehmlassungsantwort nimmt der Regierungsrat zu folgenden Punkten wie folgt Stellung:

  • Der Regierungsrat begrüsst eine Teilmarktöffnung des Gasmarktes. Sie führe zu mehr Wettbewerb, von denen grössere Verbraucher profitieren dürften, während die Endverbraucherinnen und Endverbraucher im regulierten Bereich vor Missbrauch geschützt werden.
  • Der Regierungsrat erhofft sich von der Schaffung einer Regulierungsbehörde für den Gasmarkt mehr Transparenz bei der Preisbildung.
  • Abgelehnt wird hingegen eine Liberalisierung des Messwesens. Angesichts der abnehmenden Bedeutung von Gas für Endverbraucher im Wärmebereich wäre diese mit einem unangemessen hohen Aufwand für die Branche verbunden. Sollte jedoch im Strombereich eine Teilliberalisierung eingeführt werden, wäre diese für den Gasmarkt ebenfalls prüfenswert.
  • Im Rahmen der regulierten Versorgung soll ein steigender minimaler Anteil von erneuerbarem Gas aus dem Inland eingeführt werden.
  • Die Grundlagen für ein vereinfachtes Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren für Rohrleitungsanlagen bis zu 1 Bar sollen geschaffen werden.