Regierungsrat unterstützt vorgeschlagene Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen

In der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen unterstützt der Regierungsrat das Bestreben, in allen Kantonen einheitlich einen vollen Lastenausgleich bei den Familienzulagen festzuschreiben, um die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der einzelnen Kassen auszugleichen.



Familienzulagen: «Eine Zulage pro Kind» und gleiche Belastung der Arbeitgebenden (• Foto: Samuel Trümpy)
Familienzulagen: «Eine Zulage pro Kind» und gleiche Belastung der Arbeitgebenden (• Foto: Samuel Trümpy)

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen ermächtigt die Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Elf Kantone haben seit dem Jahr 2009 von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende eingeführt. Ein Lastenausgleich hat zum Ziel, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der einzelnen Kassen teilweise oder vollständig auszugleichen. Drei Kantone kennen einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende und sechs Kantone sehen einen teilweisen Lastenausgleich vor. Lediglich sechs Kantone kennen keinen Lastenausgleich; zu diesen zählt auch der Kanton Glarus.

Die unterschiedlichen Mitgliederstrukturen der Familienausgleichskassen führten zu grossen Unterschieden bei den Beitragssätzen zulasten der Arbeitgebenden. Dank einem vollen Lastenausgleich haben in Zukunft alle Arbeitgebenden eine ähnliche Beitragsbelastung. Dieses Modell hat sich in den Kantonen, welche bereits einen vollen Lastenausgleich kennen, bewährt. Er soll deshalb in allen Kantonen eingeführt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt dieses Anliegen: Aufgrund des hohen sozialpolitischen Stellenwerts der Familienzulagen und der Regelung der Mindestleistungen auf Bundesebene schaffe ein voller Lastenausgleich faire Bedingungen für alle Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden pro Kanton. Dank eines vollen Lastenausgleichs hätten alle Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden innerhalb des Kantons mittel- und langfristig eine ähnliche Beitragsbelastung. Dieses Modell habe sich in den Kantonen, welche einen vollen Lastenausgleich kennen, bestens bewährt, sei einfach und kostengünstig umzusetzen. 

Gleichmässigere Verteilung der Familienlasten

Schweizweit sind heute 222 Familienausgleichskassen tätig. Sie zahlen Zulagen von jährlich über 6,2 Milliarden Franken aus. Die Beitragssätze der Familienausgleichskassen variieren aktuell zwischen 0,3 und 3,5 Prozent. Ein voller Lastenausgleich schafft für alle Arbeitgebenden die gleichen wettbewerbsneutralen Rahmenbedingungen, was besonders kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zugutekommt.