Regierungsrat verabschiedet Änderung des Steuergesetzes

Das Steuergesetz des Kantons Glarus soll modernisiert und dem Bundesrecht angepasst werden. Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zuhaDas Steuergesetz des Kantons Glarus soll modernisiert und dem Bundesrecht angepasst werden. Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zuhanden des Landrates und der Landsgemeinde.anden des Landrates und der Landsgemeinde.



Regierungsrat verabschiedet Änderung des Steuergesetzes (Bild: zvg)
Regierungsrat verabschiedet Änderung des Steuergesetzes (Bild: zvg)

Die nun vom Regierungsrat verabschiedeten Änderungen umfassen im Wesentlichen vier Teilbereiche:

Online-Steuererklärung

Der Regierungsrat möchte die kantonale Verwaltung in der laufenden Legislatur in den Kernbereichen digitalisieren. Dazu gehört auch das Steuerwesen. In einem ersten Schritt sollen die natürlichen Personen die Steuererklärung künftig vollständig elektronisch erstellen können. Geplant ist, dass voraussichtlich ab dem Jahr 2021 die Steuererklärung direkt per Mobiltelefon, Tablet oder Computer ausgefüllt und übermittelt werden kann. Der Ausdruck von Dokumenten und der Versand per Post erübrigt sich. Da das Gesetz heute noch eine persönliche Unterzeichnung der Steuerdokumente verlangt, ist es entsprechend anzupassen. Mit der Online-Steuererklärung können künftig Medienbrüche vermieden werden. Weiterhin kann die Steuererklärung aber auch manuell ausgefüllt und per Post eingereicht werden. 

Memorialsantrag «Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen»

Die Glarner Jungfreisinnigen verlangen in ihrem Memorialsantrag die Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen. Der Regierungsrat stellt dem Memorialsantrag einen Gegenvorschlag gegenüber, der die Verwendung der Kirchensteuern für soziale (nicht kultisch-kirchliche) Zwecke verlangt. Die Landeskirchen erbringen eine Vielzahl von sozialen und kulturellen Leistungen, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen: Sie tun dies selber durch direkte Leistungen oder durch finanzielle und strukturelle Unterstützung weiterer sozialer Institutionen, durch Ausbildung und durch Bereitstellung von Infrastruktur. Zu erwähnen sind namentlich die Arbeit mit älteren Menschen, mit Familien, mit Jugendlichen, mit Fremden und mit Menschen am Rande unserer Gesellschaft. Die Kirchgemeinden sind Eigentümerinnen einer grossen Zahl von historisch, kulturgeschichtlich und architektonisch wertvollen Bauten. Diese stehen der Allgemeinheit oft für Anlässe wie Konzerte, Versammlungen oder andere Treffen zur Verfügung.

Dank der guten Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der geleisteten Freiwilligenarbeit werden die öffentlichen Finanzen entlastet. Fallen die Kirchensteuern für juristische Personen weg, besteht die Gefahr, dass der Kanton und die Gemeinden die entstehende Angebots- und Finanzierungslücke füllen müssen. Der Regierungsrat schlägt darum eine negative Zweckbindung der Kirchensteuern von juristischen Personen vor, wonach die Kirchensteuern der juristischen Personen nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen. Die Kirchensteuern der juristischen Personen sollen zwingend für gesellschaftliche Tätigkeiten verwendet werden. Der Nachweis dieses Zwecks hat im Rahmen der Jahresberichte und Jahresrechnungen der Landeskirchen zu erfolgen.

Kirchensteuern im Kanton Glarus

In den Jahren 2014–2018 erhoben die Kirchgemeinden durchschnittlich 9,4 Millionen Franken Steuern. Davon entfielen rund 8 Millionen Franken (85%) auf natürliche und 1,4 Millionen Franken (15%) auf juristische Personen.

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Am 1. Januar 2021 tritt das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft. Das Bundesgesetz bezweckt den Abbau von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Während ansässige Quellensteuerpflichtige ab einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von 120 '000 Franken weiterhin einer obligatorischen nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) unterliegen, können neu auch Ansässige unterhalb des genannten Schwellenwerts eine NOV beantragen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz, die ihr Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit beziehen, die sie in der Schweiz ausüben. Die Gleichbehandlung dieser Personenkategorie geht auf ein Urteil des Bundesgerichts zurück, was jetzt Anpassungen im kantonalen Steuergesetz erfordert. Mit der Quellensteuerrevision geht ein gewisser Mehraufwand einher, da mit einem Anstieg der NOV-Fälle zu rechnen ist. Dies bedingt eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle ab 2021, welche jährlich rund 100 000 Franken kostet.

Anpassungen im Verfahrensrecht

Das Steuergesetz sieht vor, dass Strafbescheide wegen Steuerhinterziehung bzw. Verfahrenspflichtverletzungen direkt vor Verwaltungsgericht anzufechten sind. Damit verstösst es gegen übergeordnetes Recht. Gegen den Strafbescheid muss auch im Kanton Glarus zunächst die Einsprache offenstehen, ehe das Gesuch um gerichtliche Beurteilung gestellt werden kann. Das Steuergesetz soll nun mit den Vorgaben des Bundes harmonisiert werden.

Unterschiedliche Rückmeldungen in der Vernehmlassung

13 Parteien, Verbände, Behörden und Organisationen äusserten sich zu den von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen. Die Online-Steuererklärung wurde einstimmig begrüsst. Dabei wurde auch auf die Wichtigkeit eines funktionierenden Datenschutzes hingewiesen. Vereinzelt wurde ausserdem verlangt, dass diese Dienstleistung bald auch für Unternehmen eingeführt wird, was jedoch aufgrund der notwendigen Software-Anpassungen frühestens ab 2022 geprüft werden könnte.

Für eine Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen sprach sich in der Vernehmlassung neben der Antragstellerin, die Jungfreisinnigen des Kantons Glarus, einzig die Junge BDP aus. Viele Rückmeldungen unterstützen den Gegenvorschlag der Regierung, für die Beibehaltung des Status quo sprachen sich die Landeskirchen, die SP und die SVP aus.