Regierungsrat verabschiedet Konzept Langzeitpflege

Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung das Konzept Stärkung der Langzeitpflege verabschiedet. Kern des Konzepts sind neun Empfehlungen zuhanden der zuständigen politischen Behörden und der Organe der Leistungserbringer für eine Stärkung und Optimierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Der Landrat hat im Leitbild Gesundheit als wichtiges Ziel für das Gesundheitswesen im Kanton Glarus bis ins Jahr 2030 die Stärkung der ambulanten Versorgung definiert. Vor diesem Hintergrund beschlossen Vertreter des Kantons und der Gemeinden im November 2015, eine Optimierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege umfassend zu prüfen. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Landammann Rolf Widmer mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden, der ambulanten und stationären Langzeitpflege, der Glarner Ärztegesellschaft und der Krankenbegleitgruppe eingesetzt.

Die Arbeitsgruppe erarbeitete in mehreren Sitzungen ein Konzept für die Stärkung der Langzeitpflege www.gl.ch/documents/Konzept_Langzeitpflege1510675025016.pdf.

Kern des Konzepts sind neun Empfehlungen zuhanden der zuständigen politischen Behörden und den Organen der Leistungserbringer für eine Stärkung der Langzeitpflege:

- Förderung der integrierten Versorgung
- Förderung von intermediären Strukturen
- Schaffung einer Koordinationsstelle
- Sicherstellung der Finanzierung von intermediären Strukturen und der Akut- und Übergangspflege
- Bereinigung/Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen den involvierten Departementen
- Förderung von Spezialteams und Netzwerken in der Langzeitpflege
- Klärung der Rahmenbedingungen durch ein kantonales Pflegegesetz
- Förderung der Aus- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal
- Förderung der Freiwilligenarbeit

Im Fokus steht, ältere Menschen möglichst lange ambulant betreuen bzw. pflegen zu können. Der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim soll möglichst lange vermieden werden. Dies entspricht einem Bedürfnis der älteren Menschen. Ausserdem ist die ambulante Pflege günstiger als die stationäre.

Konzept stösst auf positives Echo

Zum Entwurf des Konzepts wurde im Frühjahr 2017 eine breite Vernehmlassung bei den Gemeinden, den Leistungserbringern, den betroffenen Verbänden, den Versicherern, den politischen Parteien und den Departementen der kantonalen Verwaltung durchgeführt. Dabei gingen insgesamt 37 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen waren grossmehrheitlich positiv. Es gab nur vereinzelte kritische bzw. negative Stimmen. Aufgrund der Vernehmlassung wurde bei der Empfehlung zur Schaffung einer Koordinationsstelle auf die angedachte obligatorische Bedarfsabklärung verzichtet und zwei weitere Empfehlungen aufgenommen (Förderung der Aus- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal, Förderung der Freiwilligenarbeit). Zudem wurden die Erläuterungen an mehreren Stellen präzisiert.

Schrittweise Umsetzung

Der Regierungsrat hat das von Arbeitsgruppe einstimmig verabschiedete Konzept an seiner Sitzung vom 14. November 2017 genehmigt. Gleichzeitig beauftragte er die Departemente Finanzen und Gesundheit sowie Volkswirtschaft und Inneres die Umsetzung der Empfehlungen im Zuständigkeitsbereich des Kantons anzugehen. Selbstverständlich werden die Gemeinden und die Leistungserbringer dabei in geeigneter Form weiterhin einbezogen. Die Öffentlichkeit wird zudem weiter über das Thema informiert. Am 29. November 2017 findet eine Podiumsveranstaltung der Pro Senectute in der Aula der Kantonsschule statt, an dem u. a. über das Konzept orientiert wird. Am 7. Februar 2018 ist eine Informationsveranstaltung über das Konzept für die betroffenen Organisationen und Fachpersonen sowie weitere interessierte Personen geplant.