Regierungsrat verschiebt Einführung von E-Voting

Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Einführung von E-Voting zu verschieben. Insbesondere die National- und Ständeratswahlen 2019 finden damit ohne E-Voting statt.



Regierungsrat verschiebt Einführung von E-Voting (Bild: e.huber)
Regierungsrat verschiebt Einführung von E-Voting (Bild: e.huber)

Das Legislaturprogramm 2014–2018 enthielt das Legislaturziel, E-Voting für alle im Kanton Glarus bis 2018 einzuführen. Die Landsgemeinde 2017 stimmte einem neuen Gesetz über die politischen Rechte zu, welches unter anderem eine Rechtsgrundlage für die Einführung von E-Voting für alle enthielt. Der Landrat beschloss Ende September 2017 die Einführung von E-Voting. Seither wurde intensiv an der Einführung gearbeitet, um E-Voting erstmals anlässlich der National- und Ständeratswahlen im Oktober 2019 einsetzen zu können.

Der Landrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch im Rahmen der Debatte zum Legislaturprogramm 2019–2022 entschieden, das Projekt Einführung von E-Voting an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung über das weitere Vorgehen beraten.

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Einführung von E-Voting zu verschieben. Er will insbesondere die vom Bund und den Kantonen vorgesehenen öffentlichen Intrusionstests abwarten, bevor er über das weitere Vorgehen befindet. Bei Intrusionstests erhalten Experten die Möglichkeit, das System anzugreifen.

Der Startzeitpunkt wird somit verschoben; an den National- und Ständeratswahlen 2019 wird kein E-Voting eingesetzt. Dem Landrat soll bis zum Sommer 2019, zusammen mit den anderen zurückgewiesenen Massnahmen der Legislaturplanung 2019–2022, erneut Bericht und Antrag erstattet werden, wie mit dem Ziel «Einführung E-Voting für alle» umgegangen werden soll. Die Projektarbeiten werden bis zum Entscheid des Landrates unterbrochen.