Regierungsrat wiederholt: «Wir nehmen die Anliegen der Gleichstellung ernst»

Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation zu Massnahmen, die auf die Frauenstreik-Petition folgen sollen.



14. Juni 2019: Regierungsrätin Marianne Lienhard und Ratsschreiber Hansjörg Dürst nehmen die Petition des Frauenstreikkomitees entgegen (• Foto: Müller, glarus24.ch)
14. Juni 2019: Regierungsrätin Marianne Lienhard und Ratsschreiber Hansjörg Dürst nehmen die Petition des Frauenstreikkomitees entgegen (• Foto: Müller, glarus24.ch)

Am 30. April 2020 reichten die drei Landrätinnen Priska Müller Wahl, Niederurnen, Sabine Steinmann, Oberurnen, und Regula N. Keller, Ennenda, die Interpellation «Welche Massnahmen folgen auf die Frauenstreik – Petition?» ein.

Antwort Regierungsrat

Anlässlich des Frauenstreiktages vom 14. Juni 2019 wurde dem Regierungsrat und dem Landrat eine Petition eingereicht. Diese Petition enthält acht Ziele sowie die Forderung nach Einberufung einer Fachgruppe, welche mit der Ausarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplanes Gleichstellung zu beauftragen sei. Wie in der Interpellation erwähnt, nahm der Regierungsrat in seiner Petitionsantwort am 24. September 2019 ausführlich Stellung zum Aktionsplan. Er verweist auf die schon dann abgegebene Stellungnahme: Der Regierungsrat nimmt die Anliegen der Gleichstellung ernst und hat in einigen Bereichen auch schon Wesentliches erbracht. Die vollständige Gleichstellung ist noch nicht erreicht. Er ist bereit, Ressourcen für die Ausarbeitung eines Aktionsplanes im Rahmen bestehender Strukturen zur Verfügung zu stellen.

Beantwortung der Fragen: 

Was hat der Regierungsrat bisher unternommen und in Bezug auf die Ausarbeitung des Aktionsplanes beschlossen?  

Das Petitionskomitee nahm am 5. November 2019 Stellung zum Schreiben des Regierungsrates. Am 12. November 2019 bestimmte der Regierungsrat eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Benjamin Mühlemann, Ratsschreiber Hansjörg Dürst und der Hauptabteilungsleiterin Personal und Organisation, Eva Schielly, um das weitere Vorgehen mit einer Delegation des Petitionskomitees und der Gleichstellungskommission zu besprechen. 

Nach den Rückmeldungen von Petitionskomitee und Gleichstellungskommission fand diese Aussprache am 22. Januar 2020 im Rathaus statt. Man einigte sich im Grundsatz darauf, die Gleichstellungskommission mit Vertretern des Initiativkomitees zu erweitern und diese erweiterte Gleichstellungskommission mit Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem Aktionsplan zu mandatieren. Die regierungsrätliche Delegation erklärte sich auch bereit, diesem Gremium die notwendigen Mittel und Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen (Sitzungsgelder, Infrastruktur Rathaus, zusätzliche finanzielle Mittel für weitere Abklärungen nach Bedarf). Die finanziellen Mittel werden für das Budget 2021 beantragt. Noch nicht geklärt werden konnte das Präsidium. Mit der Corona-Pandemie und den verfügten Einschränkungen wurden die weiteren Arbeiten – wie viele andere auch – vorläufig gestoppt. Eine erste Arbeitssitzung zu diesem Thema der Gleichstellungskommission mit Teilnahme von zwei Vertreterinnen des Komitees war für Mitte März geplant, musste aus bekannten Gründen jedoch kurzfristig abgesagt werden. Nun steht für Ende Juni ein neuer Termin in Aussicht, an welchem das Gremium die Arbeiten wieder aufnehmen und die Erarbeitung eines Aktionsplans vorantreiben will. Hier wird es darum gehen, die nächsten konkreten Schritte zu planen und festzulegen, wie diese gemeinsam angepackt werden können. Unabhängig davon ist vorgesehen, die weiteren Vorhaben und Aktionen, welche die Gleichstellungskommission fürs laufende Jahr geplant hatte, wie gehabt durchzuführen.

Welche Ziele werden mittelfristig, welche langfristig angestrebt? Wie sieht der Massnahmenkatalog dafür aus? Wie geschieht die Zielüberprüfung? 

Es wird Aufgabe der erweiterten Gleichstellungskommission sein, einen Entwurf zu einem Aktionsplan zu erarbeiten. Dieser soll auch eine Priorisierung bezüglich der aufgeführten Ziele enthalten. 

Wie arbeiten Regierung, Gleichstellungskommission und Petitionärinnen dabei zusammen, um die Ziele zu erreichen?

Wie bereits ausgeführt, wird sich eine mit Mitgliedern des Initiativkomitees erweiterte Gleichstellungskommission mit diesen Fragen befassen. Diese kann bei Bedarf auch auf die Ressourcen der Hauptabteilung Personal und Organisation und der Staatskanzlei zurückgreifen. Nach der Erarbeitung des Berichtsentwurfs soll dieser vorerst mit der vom Regierungsrat bestimmten Delegation vorbesprochen, anschliessend bereinigt und dem Regierungsrat zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Je nach Inhalt sind diese dann den weiteren politisch zuständigen Gremien weiterzuleiten.