Regierungsrat will Versicherungsschutz für Bäuerinnen und Bauern weniger stark ausbauen

Mit dem Verordnungspaket 2024 zur Agrarpolitik will der Bund die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft verbessern. Der Kanton Glarus kritisiert die darin vorgesehene Umsetzung eines zwingenden Sozialversicherungsschutzes.



Soziale Absicherung in der Landwirtschaft: Der Kanton Glarus will die Versicherung für mitarbeitende Ehepartner einfacher gestalten • (Foto: Samuel Trümpy)
Soziale Absicherung in der Landwirtschaft: Der Kanton Glarus will die Versicherung für mitarbeitende Ehepartner einfacher gestalten • (Foto: Samuel Trümpy)

Mit dem Verordnungspaket 2024 werden die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesbestimmungen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Verordnungsebene umgesetzt. Der Bund hat das Verordnungspaket in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 26 landwirtschaftlichen Verordnungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen unter anderem:

  • Sozialversicherungsschutz für mitarbeitende Ehepartnerinnen und -partner
  • Anpassung der Anforderung bezüglich Biodiversitätsförderflächen
  • Unterstützung von Ernteversicherungen

Persönlicher Sozialversicherungsschutz

Der Verordnungsentwurf zum Sozialversicherungsschutz sieht vor, dass regelmässig auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner zwingend über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen müssen. Die Versicherung deckt die Risikovorsorge (Invalidität und Todesfall) und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall ab. Der Regierungsrat erachtet einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz als wichtig. Doch die vorgesehene Umsetzung ist sehr anspruchsvoll, kompliziert, uneinheitlich und aufwendig. Der Kanton Glarus beantragt deshalb, das Obligatorium auf eine mögliche Invalidität als grösstes Risiko zu beschränken. Auf die obligatorische Kranken- und Unfalltaggeldversicherung sowie die Todesfallversicherung soll verzichtet werden. Es ist nämlich zu vermuten, dass Betriebsinhaber wenig Interesse daran haben werden, eine zusätzliche «Zwangsversicherung» abschliessen zu müssen. Dies kann dazu verleiten, sich der Versicherungspflicht zu entziehen. Störend ist ebenfalls, dass die vorgesehenen Ausnahmen (ältere Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen) dazu führen, dass genau diejenigen Personen aus dem System ausgenommen werden, die einen anständigen Versicherungsschutz nötig hätten.

Weniger Ackerland für Biodiversitätsflächen

Der Bund entschädigt die Landwirtschaft mit Direktzahlungen von gut 2,8 Milliarden Franken pro Jahr für ihre Leistungen. Eine dieser Leistungen ist die Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Pflanzen und Tieren (Biodiversität) mittels Biodiversitätsförderflächen (BFF). Diese werden auf dem Landwirtschaftsbetrieb speziell angelegt und gepflegt, um möglichst vielen Tieren und Pflanzen in der intensiv genutzten Landwirtschaftsfläche das Überleben zu sichern. Die BFF können nicht für die Produktion verwendet werden. Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll die Anforderung von 3,5 Prozent BFF im Ackerbau durch mehr anrechenbare Flächen entschärft werden. Der Kanton Glarus begrüsst zwar die Ausweitung der Anrechenbarkeit von BFF. Sie geht ihm aber noch zu wenig weit. Sämtliche BFF sollen auf den Fruchtfolgeflächen (FFF) anrechenbar sein. Fruchtfolgeflächen sind für den Ackerbau geeignetes Land.

Unterstützung von Ernteversicherungen

Die Vorlage sieht vor, Beiträge für die Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen für Versicherungen gegen Trockenheit und Frost einzuführen. Der Kanton Glarus lehnt das Instrument der Prämienverbilligung für Ernteversicherungen ab. Zur Bewältigung der Risiken des Klimawandels sei die Prämienverbilligung von Ernteversicherungen der falsche Ansatz, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Besser wären Investitionen in die Risikovermeidung und die Beseitigung von Risiken, zum Beispiel mit dem Ausbau von geeigneten Produktionstechniken und der Verwendung von standortangepassten, robusten Kulturen.