Regierungsrat zeigte sich grosszügig

An der Sitzung vom Dienstag bewilligte der Regierungsrat verschiedene Beiträge und zeigte sich dabei sehr grosszügig. Aus dem Lotteriefonds gewährte er insgesamt Beiträge von 485.000 Franken an Einzelpersonen und Organisationen. Weiter beschäftigte er sich auch mit dem Förderprogramm Energie.



Beiträge für das Kunsthaus Glarus und das Museum des Kantons Glarus: der Regierungsrat zeigte sich grosszügig (Bild: jhuber)
Beiträge für das Kunsthaus Glarus und das Museum des Kantons Glarus: der Regierungsrat zeigte sich grosszügig (Bild: jhuber)

Aus dem Lotteriefonds wurden 18 kulturell tätigen Einzelpersonen oder Organisationen Beiträge von 485’000 Franken gewährt oder als Defizitdeckung zugesichert, zwei Gesuche wurden abgelehnt, eines zurückgestellt. Durch den Regierungsrat werden bewilligt:

- Glarner Kunstvereine, Betriebsbeitrag 2008 in Kunsthaus Fr. 185.000.--

- Museum des Landes Glarus Freulerpalast Betriensbeitrag Fr. 119.000.--

- Glarner Konzert- und Theatergesellschaft, Beitrag/Defizitgarantier 07/08
Fr. 45.000.--
- Glarner Singverein, Konzert 2008, Defizitgarantie Fr. 26.000.--
- Verein Region Glarner Hinterland, Museumstag GlarusSüd 2008
Fr. 17.800.--
- Elsbeth Kuchen, Hätzingen, Kunstprojekt "Juliette" Fr. 17.000.--

Der Regierungsrat gewährt Patrick Mitidieri, Glarus, einen Förderbeitrag für das Jahr 2008 von 25'000 Franken. Patrick Mitidieri, geb. 1975, ist Musiker und Bandleader der erfolgreichen Glarner Rap-Band «Luut & Tüütli». Nebst zahlreichen Konzerten in der Deutschschweiz war er Gewinner und Titelverteidiger am SwissJam Freestyle-Battle in Bern. Sein Gastauftritt auf dem bislang erfolgreichsten Schweizer Rap-Album «Nur so am Rand» brachte ihm die erhoffte Anerkennung. Patrick Mitidieri verfügt über ausserordentliches Talent als Rapper, das er 2005 mit der CD „Als chänteds Bärga versetzä“ bewies.

Für die Auszahlung von Stipendien wird zulasten der Laufenden Rechnung 2007 ein Nachtragskredit von 230'000 Franken gewährt; mehr Studenten stellten mehr Stipendienanträge als budgetiert.

Förderprogramm Energie

Gemäss Kantonalem Energierecht kann der Kanton sparsame und rationelle Energienutzung, Nutzung erneuerbarer Energien sowie Abwärmenutzung fördern und unterstützen. Fördermittel wurden bisher für Holzheizungsanlagen, Solaranlagen, Minergiebauten sowie objektbezogene Anlagen gewährt.

- Der grösste Teil des Förderprogramms wurde für den Einbau von Holzfeuerungen beansprucht. Vor allem für kleinere Holzfeuerungen sind viele Gesuche eingereicht worden; dies ist wegen potenziell negativer Auswirkungen auf die Luftqualität nicht mehr angebracht. Es werden nur noch Holzfeuerungen, die als Hauptfeuerungen eine ganze Wohneinheit heizen, unterstützt.

- Die Förderung der Fotovoltaik ist wegen der Einspeisevergütungen/Änderungen der Energieverordnung nicht mehr nötig.

- Die Förderung von Grobanalysen zur Trinkwasserturbinierung wurde im August 2005 beschlossen. Nun werden weiteren zehn Gemeinden solche bewilligt.

- Bezüglich Minergiebauten werden die Fördermittel für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser unverändert belassen.