Das Verwaltungsgericht hiess Ende August eine Beschwerde der SN Energie AG (Doppelpower) betreffend Heimfall teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an den Land-/Regierungsrat zurück. Der Regierungsrat zieht diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter, damit die offenen Fragen zum Glarner Wasserrecht im Hinblick auf das neue Wasserrechtsgesetz höchstrichterlich geklärt werden können. Eine Beschwerde der Altra Management AG (Seidendruckerei) mit dem gleichen Thema wurde zurückgezogen und das Verfahren als erledigt abgeschrieben.
