Regierungsratswahl: Wahlbeschwerde abgewiesen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den neu gewählten Regierungsrat Markus Heer zu vereidigen. Eine Wahlbeschwerde sei abzuweisen.



Regierungsratswahl: Wahlbeschwerde abgewiesen (Bild: e.huber)
Regierungsratswahl: Wahlbeschwerde abgewiesen (Bild: e.huber)

Am 28. März 2021 wurde der amtierende Verwaltungsgerichtspräsident Markus Herr, Niederurnen, als Regierungsrat gewählt.  

Die Beschwerde eines Stimmbürgers gegen diese Wahl wurde durch den Regierungsrat abgewiesen, da er sie formell und inhaltlich als haltlos einstuft. Eine Wahlbeschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird. Trotzdem ist ein Vorbehalt zu der rechtskräftigen Erledigung des Beschwerdeverfahrens anzubringen, da ein Weiterzug nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Vereidigung eines neugewählten Mitgliedes erfolgt in der Regel an der Landsgemeinde. Regierungsrat Rolf Widmer erklärte seinen Rücktritt auf die ordentliche Landsgemeinde 2021, welche am 2. Mai hätte stattfinden sollen. Da die Landsgemeinde auf den 5. September 2021 verschoben wurde, kann die Vereidigung vorläufig nicht plangemäss erfolgen.

Eine gesetzliche Regelung für einen solchen Fall fehlt. Die Vereidigung soll auf Antrag des Regierungsrates vorläufig im Landrat durch den Landratspräsidenten vorgenommen werden. So wurde es bereits bei der Wahl und der Vereidigung der Frau Landammann und des Landesstatthalters im Jahr 2020 praktiziert. Die Landsgemeinde im September 2021 soll die Vereidigung bestätigen.