An der Sitzung vom 27. August hatte der Rat nun über diese Rehabilitation zu befinden. Der Antrag der Regierung lautete wie folgt: „Anna Göldi wird bezüglich der ihr vorgeworfenen Tatbestände der „Vergiftung“ im Prozess vom 16. Juli 1782 vor dem Evangelischen Rat rehabilitiert und somit als nicht schuldig erklärt. Der Landrat des Kantons Glarus anerkennt , dass das damals gefällt Urteil in einem nicht rechtmässigen Verfahren zu Stande gekommen war und Anna Göldi das Opfer eines „Justizmordes“ wurde.“
Diskussionslose Zustimmung
Dr. Fritz Schiesser dankte der Regierung für diese Stellungsnahme und den Landeskirchen, dass sie sich dieser Meinung anschliessen. Es sei ein Zeichne eines anderen Umgangs mit den Menschenrechten. Schiesser betonte das Interesse am Fall Göldi, das weit über die Grenzen des Kantons Glarus und der Schweiz auf sehr grosses Interesse gestossen sei. Nachdem keine weitere Wortmeldung vorlag, konnte Ratspräsident Rolf Hürlimann, Schwanden, bekannt geben, dass der Rat der Rehabilitation von Anna Göldi diskussionslos und einhellig zustimmte.




