Der Kanton Glarus passt seine bisherige Praxis betreffend das Angebot von Sitzgelegenheiten zum Konsum von im Take-Away bezogenen Speisen und Getränken in den Skigebieten der bundesrätlichen Auslegung an. Diese sind unabhängig der Lage der Betriebe bis auf Weiteres unzulässig.
Den Betrieben wird eine Frist zur Umsetzung bis am Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, gewährt.