Revision des „veralteten“ Glarner Gesundheitsgesetzes.

Das Glarner Gesundheitsgesetz aus dem Jahre 1963 wurde seit seiner Einführung bereits fünf Mal abgeändert. Es gleicht somit mehr einem Flickwerk, als einem durchdachten Gesetz des 21. Jahrhunderts.



(Bild: archiv)
(Bild: archiv)

Die Totalrevision drängte sich aber vor allem wegen der rasanten Entwicklungen im Gesundheitswesen auf. Neue Medizinalberufe, betriebswirtschaftliche Strukturen in Spitälern und unzählige Verordnungen haben eine Weiterverwendung des bisherigen Gesetztes verunmöglicht.

Auch auf Bundesebene sind wichtige Gesetze erneuert worden und neue Dienstleistungen, wie die Spitex, haben sich etabliert. die Landsgemeinde 1999 beschloss zudem, die Behandlung eines Memorialsantrages der CVP betreffend die Organtransplantation in die Gesamtrevision des Gesundheitsgesetzes zu integrieren.

Das neun Kapitel und 65 Artikel umfassende neue Gesundheitsgesetz zeigt sich professionell.

Eigenverantwortung

Ein wichtiges Augenmerk ist die Eigenverantwortung. Diese Grundhaltung drückt aus, dass nicht jedes Detail geregelt werden muss, sondern der Staat von verantwortungsbewussten Bürgern ausgeht. Dies zeigt sich insbesondere bei der Reglementierung von Berufen, für die eine möglichst offene Zulassung vorgesehen ist und damit die Nutzung von Angeboten weitgehend dem Einzelnen überlassen wird. Klar definierte medizinische Leistungen sollen aber nach wie vor nur Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung erbringen.

Organisation und Zuständigkeit

Die gesundheitspolizeilichen Schutzfunktionen, die Sicherstellung der ambulanten und stationären Grundversorgung einschliesslich Rettungsdienste (Kantonsspital), die Aufsicht, der Schutz der Patienten und die Überwachung des Heil- und Betäubungsmittelwesens liegen weiterhin fast vollständig beim Kanton. Bezüglich Gesundheitsförderung und Prävention wird der Kanton ermächtigt, eine Fachstelle zu betreiben oder Dritte zu unterstützen.

Eine ebenfalls wichtige Neuerung ist, dass für die Spitex neu der Kanton zuständig ist.

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Die Details zum verabschiedeten neuen Gesundheitsgesetz und weitere Traktanden der Regierungsratssitzung vom 04.04.2006 finden Sie im aktuellen Bulletin.