Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes 2011 sind die Kantone verpflichtet, verbaute Gewässer zu revitalisieren. Den stark verbauten und in ihrer ökologischen Funktion beeinträchtigten Gewässern wird so an einigen Orten wieder mehr Raum gegeben, damit sie einen Teil ihrer natürlichen Dynamik zurückerhalten. An der Linth wurde bisher erst die Revitalisierung im Chli Gäsitschachen realisiert.
Revitalisierung für Mensch statt für die Natur
Die Gemeinde Glarus Süd hat nun ein erstes Revitalisierungsprojekt in Mitlödi vorgelegt. Ein altes baufälliges Gebäude sowie die Fischzuchtanlage in der Längrüti sollen abgerissen, der Quellbach natürlich gestaltet und der Linth mehr Platz eingeräumt werden. Die Stossrichtung dieses Vorhabens unterstützen die Naturschutzverbände Pro Natura, WWF und BirdLife – doch das jetzt vorliegende Projekt missachtet Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes.
«Revitalisierungen müssen in erster Linie der Natur zugutekommen», betont Barbara Fierz von Pro Natura Glarus. «Aktivitäten des Menschen innerhalb der aufgewerteten Räume sind deshalb möglichst klein zu halten. Besuchende sind vor allem als rücksichtsvolle Beobachtende der Natur erwünscht.» Diesem Grundsatz kommt das Baugesuch in wesentlichen Teilen nicht nach.
«Es ist ein neuer Wanderweg geplant, welcher sämtliche Spaziergängerinnen und Wanderer mitten durch den neuen Naturraum führen würde. Zudem ist ein Grillplatz vorgesehen, welcher das Gebiet noch mehr zu einem Rummelplatz machen wird», führt Anita Wyss vom WWF Glarus aus.
Das Projekt erachten die Verbände in dieser Form nicht als bewilligungsfähig. Leider wurden die längst bekannten Bedenken der Verbände zu diesem Vorhaben nicht ernst genommen, sodass WWF Glarus, Pro Natura Glarus und BirdLife Glarnerland nun nach reiflicher Überlegung gegen das Bauprojekt Einsprache erheben.