Im Juli 2003 hat das Bundesgericht die bewährte Praxis ganz plötzlich umgestossen, ohne Verfassung oder Gesetz zu ändern: Aus einem politischen Akt ohne Rekursmöglichkeit wurde ein gewöhnlicher Verwaltungsakt. Damit erhalten die Ausländer neuerdings ein Recht auf Einbürgerung.
Das hat schwerwiegende Folgen: Die Gemeinden trauen sich oft nicht mehr, selbst bei schwerwiegenden Bedenken ablehnend Stellung zu nehmen aus Furcht, nachher von den Gerichten korrigiert zu werden. Dabei sind die Gemeinden weit besser in der Lage, über das Erteilen des Bürgerrechts zu entscheiden als die fernen Gerichte.
Die SVP-Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“, über die wir am 1. Juni abstimmen, erteilt den Gemeinden die Kompetenz zu bestimmen, welches Organ das Bürgerrecht endgültig erteilt. Dies stärkt den Föderalismus und lässt den Gemeinden Handlungsspielraum, ob nun eine Bürgerversammlung, der Gemeinderat, eine Kommission oder die Stimmbürger an der Urne darüber befinden sollen. Denn die Gemeinden kennen die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse am besten.
Die Einbürgerungszahlen sind seit 1990 von gut 6000 auf bald 50'000 angestiegen. Nur knapp ein Viertel der Eingebürgerten stammen aus dem EU-Raum. Die Behörden der Stadt Zürich geben offen zu, dass sie auch zuweilen sehr grosszügig einbürgern. Dabei umfasst das Schweizer Bürgerrecht als globaler Sonderfall die direkte Demokratie. Ein Schweizer kann in einem Jahr mehr abstimmen und wählen, als ein Engländer in seinem ganzen Leben. In der Schweiz haben seit 1848 mehr Wahlen und Anstimmungen stattgefunden, als in allen Staaten dieser Welt zusammen. Umso mehr müssen wir darauf achten, dass die Eingebürgerten sich mit der Schweiz identifizieren, genügend integriert sind und eine Landessprache sprechen. Dies zu entscheiden, muss Aufgabe der Gemeinden bleiben.
Wer abgelehnt wird, kann seine Integrationsbemühungen verstärken und es erneut versuchen. Auch Nichtbürger geniessen hierzulande alle Vorteile des funktionierenden Rechtstaates. Es ist absurd, bei Nichterteilung des Bürgerrechts von „Diskriminierung“ oder Willkür“ zu sprechen. Ansonsten müsste man Staaten überhaupt verbieten, denn sie „diskriminieren“ alle, die nicht Bürger des betreffenden Landes sind. Natürlich sind politische Entscheide willkürlich und nicht leicht rückgängig zu machen. Es ist jedoch nicht einsehbar, weshalb die Schweiz ihre jahrhundertelange unbestrittene Tradition der Einbürgerungen durch das Volk oder durch seine Vertreter aufgeben sollte, nur weil das Bundesgericht anderer Meinung ist. Mit einem Ja zur Einbürgerungsinitiative stärken wir die Gemeindeautonomie, die Demokratie und die Bürgerrechte. Damit aus unserem Bürgerstaat kein Richterstaat wird.
* This Jenny ist Bauunternehmer und SVP-Ständerat des Kantons Glarus.