Richterwahlen an der Landsgemeinde

Mit der kürzlich im Grundsatz beschlossenen Reform der Organisationsstruktur in der Gemeinde Glarus soll der Gemeindeschreiber eine umfassende und zentrale Stellung erlangen. Der Gemeindeschreiber soll neu der «Chef» des koordinierenden Querschnittsgremiums in der Gemeinde sein. Bisher ist dies der Gemeindepräsident, welcher der Geschäftsleitung vorsteht.

Mit Blick auf die an der kommenden Landsgemeinde anstehenden Ersatzwahlen in die Gerichte frage ich mich daher ernsthaft, wie sinnvoll es ist, wenn unser Gemeindeschreiber Markus Rhyner in Zukunft gleichzeitig auch noch als Richter im Kantonsgericht Einsitz nehmen will. Er wird neben anderen wichtigen Geschäften die neue Gemeindeordnung und die neue Personalverordnung ausarbeiten müssen.

Gerichtsverhandlungen finden bekanntlich während der Arbeitszeit des Gemeindeschreibers statt. Hat der Gemeinderat von Glarus die angestrebte Nebentätigkeit als Richter überhaupt bewilligt? Ist dem Gemeinderat Glarus klar, wie viele Absenzen bei einer evtl. Wahl von Markus Rhyner durch diese zusätzliche Richtertätigkeit an seiner 100%-Stelle im Gemeindehaus Glarus entstehen würden? Von einem seriösen Aktenstudium, welches man nicht einfach en passant erledigen kann, ganz abgesehen. Auch wenn ich grundsätzlich die Ermöglichung von solchen dem Allgemeinwohl dienenden Nebentätigkeiten begrüsse, ist der Zeitpunkt und Umfang in diesem Fall ganz sicher nicht sehr glücklich gewählt und für die sich im Umbruch befindliche Gemeinde Glarus nicht vertretbar.

 

Andrea R. Trümpy

a. Kantonsrichterin und

a. Gemeindepräsidentin Glarus

 

 



Leserbrief von Andrea R. Trümpy (zvg)
Leserbrief von Andrea R. Trümpy (zvg)