Hinsichtlich der richtungweisenden Festlegungen zu den Umfahrungen von Näfels, Netstal und Glarus wurde vom Bundesrat folgender Vorbehalt formuliert: „Im Sinne einer Vororientierung ist die generelle Trassesicherung gegeben. Im Falle einer Aufnahme der heutigen Verbindung nach Glarus ins Nationalstrassennetz bleibt für den Bund die definitive Lösungsfindung für allfällige Ausbauten vorbehalten.“
Mit Ausnahme einer (textlichen) Korrektur wurden sämtliche Abstimmungsanweisungen vorbehaltlos genehmigt. Die wesentlichen Teile des Richtplans 2004 sind nach dem Genehmigungsverfahren nun in Kraft. Der neue Richtplan wird in den kommenden Wochen gedruckt und dann als Ordner vorliegen.




