Das Führungsgremium hat Ende Januar über die Auswertung der Stellungnahmen zum Richtplan Verkehr diskutiert. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren, welches vom 24. August bis 25. September 2006 durchgeführt worden war, hatte zu 77 Eingaben geführt. Gleichzeitig führte der Bund eine erste Vorprüfung durch.
Umfahrung Glarus wird kontrovers beurteilt
Von den 77 Stellungnahmen entfallen 20 auf Gemeinden und Regionalplanungsverbände aus dem Kanton Glarus, sechs auf angrenzende Kantone und benachbarte Regionalplanungsverbände, zehn auf kantonale Verbände und Parteien, 20 auf Firmen und 21 auf Privatpersonen. Mit wenigen Ausnahmen unterstützen die Stellungnahmen die eingeschlagene Marschrichtung sowie die Struktur respektive den Aufbau des Richtplanentwurfes. Wesentliche Meinungsunterschiede bestehen bezüglich der Umfahrung Glarus. Die Stellungnahmen umfassen einerseits die ultimative Forderung nach einer Festschreibung der neuen Strassenverbindung von Näfels-Nord bis Glarus-Süd, anderseits die gänzliche Streichung der Umfahrung Glarus aus dem Richtplan. Unterschiede bestehen auch bezüglich Prioritätensetzung der übrigen Massnahmen. Hier eine kurze (und unvollständige) Übersicht über die Stellungnahmen zu den einzelnen Kapiteln.
Vorbemerkungen
Zum einleitenden Kapitel wurden 14 Eingaben verfasst. Es geht hauptsächlich um quantitative Zielvorgaben für Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere Verkehrsumlagerungen. Das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr soll als Ziel ausdrücklich erwähnt werden.
Öffentlicher Verkehr
26 Eingaben gab es zum öV. Gefordert werden vor allem ein stündlicher GlarnerSprinter, ein Halbstundentakt im Glarnerland mit schlanken Anschlüssen in Ziegelbrücke, eine direktere Verbindung Ziegelbrücke-Kloten, eine Unterstützung des Güterverkehrs auf der Schiene sowie gezielte Angebotsverbesserungen im Bahn-/Busangebot (statt einfach Anpassung an die Nachfrage).
Strasseninfrastruktur
58 Eingaben betrafen die Strasseninfrastruktur. Die Entlastungen der Gemeinden Netstal und Näfels sind fast gänzlich unbestritten. Kontroverser sind die Stellungnahmen zur Umfahrung Glarus. Deren Gleichbehandlung wird in 36 Stellungnahmen gefordert, während zehn Eingaben diese Umfahrung gänzlich streichen wollen. Das Bundesamt für Raumentwicklung weist darauf hin, dass über die Aufnahme der Umfahrungsstrassen in den Richtplan und letztlich ins Nationalstrassennetz generell erst entschieden werden kann, wenn deren Zweckmässigkeit nachgewiesen ist. Für alle Umfahrungsstrassen gilt folgender Verfahrensablauf: Richtplan, Zweckmässigkeitsprüfung, Netzbeschluss, generelles Projekt, Ausführungsprojekt usw. Die Umgestaltungen der Ortsdurchfahrten werden fast in allen Stellungnahmen begrüsst.
Langsamverkehr
Zum Kapitel Langsamverkehr wurden elf Eingaben verfasst. Das Walenseenetz soll in den Richtplan aufgenommen werden. Die Verbesserung der Rad- und Fusswege im Siedlungsgebiet soll gesetzlich verankert sein. Gefordert wird zudem eine Kennzeichnung und Thematisierung der Historischen Verkehrswege im Richtplan. Bei den Umsteigeknoten sollen Förderungsprojekte und Prioritäten präzisiert werden.
Organisatorische Massnahmen
Neun Eingaben befassten sich mit den organisatorischen Massnahmen. Hier geht es vor allem darum, Ziel und Zweck der Lenkungsmassnahmen als Mittel zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens zu definieren.
Wie weiter?
Bis Ende März sollen nun die vom Bund mit einem starren Raster vorgeschriebenen Zweckmässigkeitsprüfungen der Umfahrungsstrassen erfolgen. Das Führungsgremium berät Ende April über den überarbeiteten Richtplan Verkehr. Der bereinigte Entwurf wird anschliessend dem Regierungsrat vorgelegt. Dieser erlässt den Richtplan – Sachbereich Verkehr und unterbreitet ihn dem Landrat zur Genehmigung. In der Folge ist der Richtplan noch vom Bundesrat gutzuheissen.
Madeleine Kuhn-Baer Kommunikationsverantwortliche I
nfos: www.gl.ch (unter Bau und Umwelt, Departementssekretariat, Richtplan Verkehr/Mobilitätskonzept)
