Richtplan Verkehr verzögert sich

Der Kantonale Richtplan – Sachbereich Verkehr konnte noch nicht dem Regierungsrat vorgelegt werden. Die Diskussionen um die Umfahrung Glarus machten zusätzliche Abklärungen und Besprechungen nötig.



Die Umfahrung Glarus: wird gleichwertig in den Richtplan aufgenommen (Bild: ehuber)
Die Umfahrung Glarus: wird gleichwertig in den Richtplan aufgenommen (Bild: ehuber)

Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens sowie diverser Abklärungen und Gespräche hat das Führungsgremium an seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Umfahrung Glarus gleichwertig in den Richtplan aufzunehmen. Es ist einhellig der Ansicht, dass eine gute Verkehrsanbindung einen der Eckpfeiler für die Entwicklung des Hinterlandes darstellt. Über die Linienführung wird derzeit noch diskutiert. Das Führungsgremium nahm zudem Kenntnis vom Bericht über die Zweckmässigkeit der Umfahrungsstrassen Näfels, Netstal und Glarus. Dieser ist vom Bund vorgeschrieben und Voraussetzung für eine Aufnahme der Strasse ins Nationalstrassennetz.

Erwartungen in Bern gedämpft

Vor allem die intensiven Diskussionen um die Umfahrung Glarus machten zusätzliche Abklärungen und Besprechungen nötig, so dass der bereinigte Richtplan nicht wie vorgesehen noch vor den Sommerferien dem Regierungsrat vorgelegt werden konnte.
Unter anderem reiste eine Glarner Delegation, bestehend aus Baudirektor Pankraz Freitag, den Ständeräten Fritz Schiesser und This Jenny sowie Thomas Hefti, Gemeindepräsident von Schwanden, zum Bundesamt für Strassen in Bern. Sie musste zur Kenntnis nehmen, dass der Netzbeschluss erst im Jahr 2009 ins eidgenössische Parlament kommt und dass sich der Anschlusspunkt Glarus aus heutiger Sicht beim nördlichen Kreisel befinden wird. Zudem hätten andere Kantone grosse Ausbauvorhaben eingereicht, die viel höhere Frequenzen aufwiesen und zum Teil schon seit Jahrzehnten auf eine Realisierung warteten.
Wenn der Bund zum Schluss käme, dass die Umfahrungen im Glarnerland sinnvoll seien, werde er das Ganze nochmals prüfen und die Linienführungen in Absprache mit dem Kanton festlegen. Wichtig sei aber eine Einigkeit kantonsintern.

Im Herbst vor den Landrat

Die Überarbeitung des Richtplanentwurfs steht nun kurz vor dem Abschluss. Nach einer letzten Bereinigung sollte der Plan im September dem Regierungsrat vorgelegt werden können. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem für Richtpläne üblichen Verfahren: Der Regierungsrat erlässt den Richtplan – Sachbereich Verkehr und unterbreitet ihn dem Landrat zur Genehmigung. Anschliessend muss der Richtplan noch vom Bundesrat gutgeheissen werden.