Rückzug Memorialsantrag «Abschaffung des Tanzverbotes»

Das Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes hat am 30. Juli 2018 einen Memorialsantrag zur Abschaffung des Tanzverbotes im Kanton Glarus eingereicht. Ziel des Memorialsantrages war es, auch an hohen Feiertagen sowie an den Tagen zuvor, Sportveranstaltungen, Konzerte, Partys oder weitere Arten von Veranstaltungen durchführen zu dürfen. Dies verbietet der Art. 4 des aktuellen Ruhetaggesetzes.



Pressemitteilung Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes (Archivbild: e.huber)
Pressemitteilung Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes (Archivbild: e.huber)

Die aktuelle Gesetzgebung führt dazu, dass der Kanton Glarus an solchen Tagen wie ausgestorben wirkt und alle Personen, welche das Bedürfnis nach Unterhaltung haben, in andere Kantone reisen. Das Tanzverbot schränkt die wirtschaftliche Freiheit der Gastronomie im Kanton ein, welche sonst schon einen schweren Stand hat. Eine Folge des Tanzverbotes ist es, dass hauptsächlich junge Leute sich in Unterhaltungsbetrieben in den angrenzenden Kantonen vergnügen und somit einiges an Umsatz aus dem Kanton abfliesst. Das Glarner Gewerbe braucht gute Rahmenbedingungen, dies gilt auch für die Unterhaltungsbetriebe. 

Der Landrat hat am 27. Februar 2019 einem entsprechenden Antrag des Regierungsrates folgend, dem Memorialsantrag einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Der Gegenvorschlag soll Veranstaltungen, welche in geschlossenen Räumen stattfinden, zulassen. Veranstaltungen im Freien hingegen, sollen weiterhin untersagt bleiben. 

Der Gegenvorschlag ist ein Kompromiss, in welchem die Anliegen der Initianten des Memorialsantrages aufgenommen wurden und die ursprünglichen Ziele weiterhin erreicht werden. Ein Wettbewerb- und Standortnachteil gegenüber angrenzenden Regionen, aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen, kann so eliminiert werden. Auch die, dem Glarner Gewerbe entgangenen Umsätze, weil sich hauptsächlich junge Leute an hohen Feiertagen und an den Abenden davor, in Unterhaltungsbetrieben in den angrenzenden Kantonen vergnügen, können somit reduziert werden. 

Deshalb und aufgrund besserer Erfolgschancen des Gegenvorschlages hat das Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes an seiner Sitzung vom 4. März 2019 beschlossen, den Memorialsantrag zurückzuziehen. 

Die Landsgemeinde vom 5. Mai 2019 wird nun über den Gegenvorschlag, welcher von Landrat, Regierungsrat und dem Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes unterstützt wird, befinden.