Während der Kontrollzeit gab es 141 Fälle von Beanstandungen der Beleuchtung und es wurden 20 Ordnungsbussen im Zusammenhang mit der Beleuchtung ausgesprochen. Die Kantonspolizei weist insbesondere darauf hin, dass es klare Vorschriften für Nachrüstbausätze von Tagfahrlichtern gibt und dass diese eingehalten werden müssen. Die Benützung von Standlicht und Nebellampen als Tagfahrlicht ist nicht gestattet. Bei Fahrzeugen mit einer Automatikschaltung beim Licht ist zu beachten, dass sich das Abblendlicht bei der Schaltung auf Automatik häufig erst bei Dunkelheit oder im Tunnel einschaltet. Bei Tag und guter Beleuchtung ist jeweils kein Licht eingeschaltet, obwohl dies seit dem 1.1.2014 vorgeschrieben ist.
Mit der Kälte beginnt auch die Zeit der vereisten Scheiben und des Eiskratzens. Für eine gute Rundumsicht im Fahrzeug sorgt man, indem alle Scheiben vor der Wegfahrt von Eis befreit werden. Beschlagene Scheiben im Innern des Fahrzeuges sind ebenfalls ein Risikofaktor. Wer mit vereisten oder beschlagenen Scheiben fährt, stellt für sich und andere eine Gefahr dar. Deshalb erst losfahren, sobald die Sicht einwandfrei ist.
Rückblick Aktion «Licht gibt Sicht» 2014
Die Kantonspolizei Glarus führte vom 3. bis 28. November die Schwerpunktaktion «Licht gibt Sicht» durch. Kontrolliert wurden alle Fahrzeuge, egal ob mit zwei oder vier Rädern, ob mit oder ohne Motor und dies zu allen Tages- und Nachtzeiten. Sichtbarkeit im Dunkeln, Sehen und gesehen werden als wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung und zur Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr.