Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Die Gemeinde Glarus ruft alle Strassenanstösser/-innen sowie Grundstückseigentümer/-innen auf, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Strassen ganzjährig zurückzuschneiden. Damit wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden erhöht, indem unübersichtliche Strassenstellen vermieden werden.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus (zvg)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus (zvg)

Wichtig ist es, dass Bepflanzungen nicht in den Strassenraum hineinragen und der Luftraum über Strassen, Geh- und Radwegen freigehalten wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände und Höhen sind einzuhalten, um eine ausreichende Sichtbarkeit sicherzustellen und Unfälle zu verhindern.

§ Bei Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen nicht höher als 60 cm sein.
§ Hecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
§ Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strasse dürfen nicht unter eine Höhe von 4,50 m hineinragen, ansonsten sind sie zurückzuschneiden. Bei Trottoirs gilt die Höhe von 2,50 m. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung durch Bäume oder Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt wird.

Die Grundeigentümer/-innen und Mieter/-innen werden gebeten, dieser Aufforderung im Interesse einer ungehinderten Benützung der Verkehrsflächen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachzukommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei Unterlassung das Zurückschneiden auf Kosten der Eigentümerin bzw. des Eigentümers veranlassen kann. Die Gemeinde Glarus dankt für die Umsetzung dieser Sicherheitsmassnahmen. Für weitere Informationen und Rückfragen kann die Abteilung Unterhaltsdienst der Gemeinde via Telefon unter 058 611 81 71 oder via E-Mail [email protected] kontaktiert werden.