Ruhetaggesetz – straft, klärt und ordnet

Die Totalrevision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage, das Ruhetaggesetz, soll dem heutigen Konsumverhalten weitgehend den veränderten Bedingungen angepasst werden. Kernpunkte der Debatte im Landrat waren Veranstaltungen an den hohen Feiertagen und die Offenhaltung von Verkaufsgeschäften in sogenannten Tourismusorten.



Ruhetaggesetz – straft, klärt und ordnet

Bei der Eintretensdebatte kam klar zum Ausdruck, dass das Ruhetaggesetz den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird. So werden in absehbarer Zukunft die Öffnungszeiten von Geschäften an Sonn- und allgemeinen Feiertagen klarer geregelt. «Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Ruhe an diesen Tagen respektiert werden», wie Kommissionspräsident Fridolin Luchsinger eingangs betonte. Eintreten auf die Gesetzesvorlage war nach verschiedenen Voten unbestritten. «Der Gesetzesentwurf straft, klärt und ordnet», dies die klare Aussage von Landrat Christian Marti.

Keine Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen

Die Kommission stellte den Antrag, dass an hohen Feiertagen Veranstaltungen des Unterhaltungsgewerbes wie insbesondere Schaustellungen, Zirkusaufführungen, Tanz- und Musikveranstaltungen sowie Kino- und Theatervorstellungen im Freien nicht gestattet sind. Landrat Hans Heinrich Wichser stellte den Antrag auf Streichung von Tanz- und Musikveranstaltungen. «Dieses Verbot hätte zur Folge, dass die Jugend in Zukunft für derartige Veranstaltungen in andere Kantone ausweichen müssen, was sicher nicht unbedingt zu begrüssen ist.» Der Rat sprach sich aber mehrheitlich für die vorliegende Formulierung der Kommission aus.

Orte mit erheblicher touristischer Bedeutung

Viel zu diskutieren gab Artikel 7, Abs. 3, der im Entwurf wie folgt lautet: «Für Fremdenverkehrsorte im Sinne des Vollziehungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von «Grundstücken durch Personen im Ausland kann das Departement auch anderen Verlaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben das Offenhalten an Sonn- und Feiertagen bewilligen.» Myrta Giovanoli, Grüne Fraktion, stellte, unterstützt von Benjamin Mühlemann (FDP), folgenden Änderungsantrag: «Das Departement kann Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben an Orten mit erheblicher touristischer Bedeutung das Offenhalten an Sonn- und Feiertagen bewilligen.» Regierungsrätin Marianne Düst erklärte, dass die Regierung sich mit dieser Änderung durchaus einverstanden erklären kann. «Was aber die Zuständigkeit betrifft, sollte diese in Zukunft beim Regierungsrat liegen. Der Regierungsrat wird die Orte bestimmen. Lediglich die Orte und nicht wie teilweise die falsche Meinung aufkam, jeweils die einzelnen Geschäfte.» Sie schlug vor, dass zuhanden der zweiten Lesung die Kommission die Formulierung überarbeitet und dem Landrat in geänderter Form nochmals vorgelegt wird. Der Gesetzesentwurf unterliegt einer zweiten Lesung durch den Landrat.