Rutschung Wagenrunse: Ereignisbezogene Gefahrenkarte

Am 14. Dezember 2023 haben der Kanton Glarus (Abteilung Wald und Naturgefahren) die Gemeinde Glarus Süd und die GlarnerSach über die ereignisbezogene Gefahrenkarte zur Rutschung Wagenrunse und die daraus abgeleiteten Entscheide und Folgen informiert.



Hansruedi Galliker (stehend) leitete die Medieninformation (Bilder: e.huber)
Hansruedi Galliker (stehend) leitete die Medieninformation (Bilder: e.huber)

 Der Auftraggeber der ereignisbezogenen Gefahrenkarte Wagenrunse Schwanden ist die Ab-teilung Wald und Naturgefahren des Kantons Glarus. Am 14. Dezember 2023 informierten die zuständigen Fachleute die Betroffenen über die Entwicklung und Bedeutung der Gefahren-karte. 

Die nun vorliegende ereignisbezogene Gefahrenkarte ist behördenverbindlich. Sie ist Grund-lage für die kantonale und kommunale Planung und die weiteren Entscheide der Gemeinde Glarus Süd. Sie zeigt, welche Gebiete und Gebäude durch Rutschungen und Murgänge be-droht sind und gibt Auskunft über das Ausmass und die Wahrscheinlichkeit von Naturgefah-ren-Ereignissen aus der Wagenrunse. 

Drei Gefahrengebiete 

Die ereignisbezogene Gefahrenkarte Wagenrunse Schwanden ist in drei Gefahrengebiete Rot, Blau und Gelb unterteilt. Die Gefahrengebiete sind nicht deckungsgleich mit dem Plan der Sperrzonen des Gemeindeführungsstabes GFO. 

Das Gefahrengebiet Rot bedeutet eine erhebliche Gefährdung, wobei Personen innerhalb und ausserhalb von Gebäuden erheblich gefährdet sind. Es kann zu Zerstörungen von Gebäuden kommen, weshalb grundsätzlich ein Verbot für Neubauten oder Erweiterungen gilt. Ein Wie-deraufbau zerstörter oder beschädigter Gebäude ist nicht möglich und Umbauten sind nur mit grossen Auflagen denkbar. Im Gefahrgebiet Rot werden keine neuen Bauzonen ausgeschie-den - im Gegenteil, es sind Rückzonungen anzustreben. 

Das blaue Gefahrengebiet markiert eine mittlere Gefährdung. Personen sind ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Schäden an Gebäuden sind möglich, aber eine plötzliche Zerstörung ist eher unwahrscheinlich. Baubewilligungen können nur unter Auflagen erteilt werden. 

Das gelbe Gefahrengebiet bezeichnet Gebiete mit geringer Gefährdung, in denen Personen kaum gefährdet sind und Schäden an Gebäuden bei einem Schadenereignis nur in geringem Umfang auftreten dürften. Unter Umständen erfolgen Baubewilligungen unter Auflagen.