Sachliche Auseinandersetzung statt Angstmacherei


Wir sind eine Gruppe von Bürgern und Unternehmern, die sich schon seit Langem mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Glarus Nord beschäftigt und auseinandersetzt.

Im bisherigen Entscheid-Findungsprozess haben wir unsere Anliegen, wie alle anderen auch, konkret eingebracht und mit dem Gemeinderat den Dialog gesucht und diesen insbesondere auf die erheblichen Mängel des neuen Baureglements hingewiesen.

Nachdem der Entwurf des Baureglements und die Revision der Nutzungsplanung zu Handen der Gemeindeversammlung vorliegen, müssen wir feststellen, dass unsere Anliegen und Einwendungen ungehört verhallt sind.

Mit der Vorlage des Gemeinderates, insbesondere mit dem neuen Baureglement, wird der Gemeinde Glarus Nord, und damit der vom Gemeindepräsident angesprochenen nächsten Generation, keine Lösung präsentiert, sondern eine Hypothek aufgeladen. Das neue Baureglement verdient den Namen Reglement eigentlich nicht, da es keine klaren Regelungen enthält, sondern nur Rechtsunsicherheit schafft. Punktuelle Verbesserungen sind schwer möglich, weshalb der einzig gangbare Weg für eine Verbesserung in einer Rückweisung der Gesamtrevision besteht.

Bevor wir nun diesen Antrag überhaupt gestellt und die Gründe hierfür dargelegt haben, spricht der Gemeindepräsident in seinem Interview in der Südostschweiz vom 19.08.2017 schon davon, dass mit einem solchen Rückweisungsantrag jeder Bürger eine Totalblockade erwirken könne. Diese Behauptung ist falsch und die Drohung fehl am Platze. Bei einer Rückweisung der Vorlage an den Gemeinderat gelten wie bis anhin die bestehenden Bauordnungen und Zonenpläne. Weder Nachbarn noch Verbände erhalten mit der Rückweisung zusätzliche Beschwerderechte. Eine Blockade könnte nur dann entstehen, wenn der Gemeinderat flächendeckend eine Planungszone verfügen würde. Davon ist nicht auszugehen, da sowohl wir, wie auch der Gemeinderat, an einer gesunden Entwicklung unserer Gemeinde interessiert sind. Im Übrigen zeigt das Beispiel der Gemeinde Glarus Süd, dass ein Gemeinderat den Rückweisungsantrag einer Gemeindeversammlung konstruktiv umsetzen kann.

Herr Gemeindepräsident, wir lassen uns weder einschüchtern noch mundtot machen. Wir werden in den Wochen bis zur Gemeindeversammlung die eklatanten Mängel dieser Vorlage aufzeigen und auch darlegen, dass hier eine dringende Überarbeitung notwendig ist. Im Rahmen dieser politischen Diskussion ersuchen wir Sie von Schwarzmalerei, wie auch von Staatspropaganda, abzusehen und sich der sachlichen Auseinandersetzung zu stellen.