Die Säule 3a ist eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die Einzahlung kann flexibel und nach den finanziellen Möglichkeiten jedes Jahr mit einer einzigen Überweisung oder häppchenweise gestaltet sein. 2008 beträgt der steuerbegünstigte Maximalbetrag für Arbeitnehmer mit Pensionskasse CHF 6’365 und für Arbeitnehmer ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 31’824. Für das Jahr 2009 wurden die Maximalbeträge der Wirtschaftsentwicklung entsprechend erhöht. Neu gilt ein Maximalbetrag von CHF 6’566, bzw. CHF 32’832.
Attraktiv für Eigenheimbesitzer
Das Vorsorgekonto bleibt als Guthaben für die Altersvorsorge bis zur Pensionierung gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kapital jedoch vorzeitig bezogen werden. So kann das Vorsorgeguthaben für den Erwerb oder die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum oder für die Amortisation der Hypothek verwendet werden. Damit wird das Vorsorgekonto auch zum attraktiven «Bausparkonto». Ebenso darf das Säule-3a-Guthaben bezogen werden, wenn sich jemand beruflich selbstständig macht und Kapital zur Gründung eines Unternehmens braucht. Dasselbe gilt für diejenigen, die dauerhaft aus der Schweiz auswandern und im Ausland eine neue Existenz aufbauen.
Einfacher Wechsel
Bevor der Sparer sich für eine Bank entscheidet, sollten verschiedene Faktoren geprüft werden. Neben der Höhe des Zinssatzes, die über die lange Laufzeit einige Franken ausmacht, ist auch das Vertrauen in das gewählte Bankinstitut wichtig. Ein Transfer zu einer anderen Stiftung ist für die Kundinnen und Kunden ein Kinderspiel. Grundsätzlich gibt es keine Kündigungsfristen und der Übertrag ist kostenfrei. Der Wechsel von einem Versicherungsprodukt zu einer Bankstiftung ist aufgrund der vertraglichen Bindung bei der Versicherungsgesellschaft nicht gleich einfach. Der Kunde muss einen Rückkaufsverlust in Kauf nehmen. Nur einen Teilbetrag aus dem bestehenden Vorsorgekonto zu einer anderen Bank zu wechseln ist nicht möglich. Ein bestehendes Vorsorgekonto darf nicht gesplittet werden. So gilt hier das Motto «Ganz oder gar nicht».
Hohe Sicherheit bei Raiffeisen
Wie bei den Sparkonten gilt auch für Vorsorgekonto der Einlegerschutz von CHF 30'000 pro Kunde und pro Bank. Damit es nicht dazu kommt, baut Raiffeisen auf ein breit abgestütztes Solidaritätsnetz. Für die Verbindlichkeiten einer einzelnen Raiffeisenbank haftet nicht nur die Raiffeisenbank selbst, sondern auch Raiffeisen Schweiz und damit die ganze Gruppe. So ist der Konkurs einer einzelnen Raiffeisenbank faktisch ausgeschlossen. Innerhalb der Gruppe bieten Eigenmittel in Höhe von 10,7 Milliarden Franken als Haftungssubstrat hohe Sicherheit. Das ist mehr als das Doppelte der gesetzlich geforderten eigenen Mittel.
Wer noch in diesem Jahr von den steuerlichen Vorteilen und attraktiven Renditeaussichten profitieren möchte, hat bis Dezember 2008 Zeit, einen Raiffeisen Vorsorgeplan 3 bei der Raiffeisenbank Glarnerland zu eröffnen.
Unsere Kundenberater freuen sich auf Ihren Besuch.




