Sanierung der lintharena sgu

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, zuhanden der kommenden Landsgemeinde einen Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrags von 16,1 Mio. Franken (+/-10%) an die Sanierung der lintharena sgu sowie die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen zu verabschieden.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Ausserdem soll der Landsgemeinde ein Rahmenkredit für die Jahre 2018–2022 für Beiträge an bauliche Massnahmen an Sportanlagen von 19,1 Mio. Franken (inkl. Sanierungsbeitrag lintharena sgu) vorgelegt werden.

Dringender Sanierungsbedarf

Die letzte Sanierung der lintharena sgu erfolgte in den Jahren 2002–2005. An den Kosten der Sanierung von rund 31 Mio. Franken beteiligte sich der Kanton mit Beschluss der Landsgemeinde 2001 mit einem Beitrag von 13,5 Mio. Franken. Das Hallenbad wurde bei der damaligen Sanierung nur marginal berücksichtigt. Es entspricht in seinen Grundzügen immer noch dem Stand von 1975 und erfüllt die gegenwärtigen Ansprüche nicht mehr. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen.

Bei der letzten Sanierungsvorlage ging man davon aus, dass die lintharena sgu nach der Sanierung selbsttragend betrieben und Überschüsse in einen Fonds zur Erneuerung der Liegenschaft eingelegt werden können. Der damaligen Zuversicht steht die heutige Gewissheit gegenüber, dass insbesondere ein Hallenbad aus Erträgen der Benutzerinnen und Benutzer zwar betrieben, aber niemals langfristig unterhalten oder gar erneuert werden kann. Gemäss dem für Sportanlagen geltenden Grundsatz müssten pro Jahr 3 bis 5 Prozent der Baukosten investiert werden, um den Wert der Anlage zu erhalten. Bei einem Versicherungswert von rund 44 Mio. Franken macht das für die lintharena sgu pro Jahr zwischen 1,3 und 2,2 Mio. Franken aus. Diesen Betrag konnte und kann der Betrieb niemals aus eigener Kraft erwirtschaften.

Aktuell schiebt die Genossenschaft lintharena sgu als Trägerin der Anlage ein Investitionsvolumen für den reinen Werterhalt (ohne Erweiterungen) von mindestens 24 Millionen Franken vor sich her. Ausserdem erfordern die Finanzen der Genossenschaft eine Sanierung. Der Bilanzverlust erreichte per Ende 2016 die Höhe von knapp 2 Mio. Franken.

Vor diesem Hintergrund gewährte der Landrat im Februar 2017 der Genossenschaft einen Kantonsbeitrag von maximal 925 000 Franken für die Planung der anstehenden Sanierung. Gleichzeitig beauftragte er den Regierungsrat, ihm über die zukünftige Trägerschaft und den zukünftigen Betrieb der lintharena sgu Bericht zu erstatten.

Änderung des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport

Die Beteiligung des Kantons an der Sanierung der lintharena sgu soll über Anpassungen im Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (GTS) realisiert werden:

- Gleichstellung von Sanierungen mit Neu- und Erweiterungsbauten: Bisher existiert einzig eine gesetzliche Grundlage für Kantonsbeiträge an Neu- und Erweiterungsbauten von Sportanlagen. Die grosse Herausforderung von heute ist jedoch die Sanierung bestehender und weniger der Neubau oder die Erweiterung von Sportanlagen. Die gesetzliche Privilegierung von Neubauten gegenüber der Sanierung wird beseitigt. Nach wie vor müssen Anlagen im Inventar des Kantonalen Sportanlagenkonzepts (KASAK) aufgeführt sein, um Kantonsbeiträge erhalten zu können.

- Erweiterte Kantonsbeiträge: Der ordentliche Beitragssatz von Kantonsbeiträgen für bauliche Massnahmen bei Sportanlagen beträgt 20 bis 40 Prozent. Neu besteht im Gesetz für Anlagen mit besonders hohem Investitionsbedarf zusätzlich die Möglichkeit eines erweiterten Beitrags. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein übergeordnetes Zentrum mit hoher Anziehungskraft handelt, und dass ein Investitionsvolumen ansteht, das weder von der Standortgemeinde noch von Dritten selber getragen werden kann. Im Moment trifft dies bei den im KASAK inventarisierten Anlagen einzig auf die lintharena sgu zu.

- Mitwirkungsrechte des Kantons und Mitverpflichtung der Gemeinden: Werden bedeutungsvolle Anlagen vom Kanton mit erweiterten Beiträgen unterstützt, soll dieser auch seinen Einfluss geltend machen können. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die es erlaubt, die Ausrichtung der erweiterten Beiträge von zusätzlichen Mitwirkungsrechten des Kantons und einer verbindlichen Mitverpflichtung der Gemeinden abhängig zu machen, wird geschaffen.

- Rahmenkredit für ordentliche Beiträge, Verpflichtungskredit für erweiterte Beiträge: Der Landrat bzw. die Landsgemeinde bewilligen künftig periodisch Rahmenkredite, mit denen in der KASAK-Investitionsplanung registrierte Bauvorhaben mitfinanziert werden können. Ein Rahmenkredit gilt für eine Periode von vier Jahren und berechtigt den Regierungsrat in dieser Zeit zur Verwendung der Mittel. Der Rahmenkredit verschafft den einzelnen Projekten noch keinen Anspruch. Der Regierungsrat soll Beiträge im Sinne einer verbindlichen Verpflichtung des Kantons an konkrete Projekte bewilligen können, wenn sie durch den Rahmenkredit abgedeckt sind und es sich um Anlagen handelt, die im Inventar des KASAK sowie in der entsprechenden Planung vermerkt sind. Für erweiterte Beiträge ist in jedem Fall ein Verpflichtungskredit der gemäss verfassungsmässiger Ausgabenkompetenz zuständigen Instanz einzuholen. Gestützt auf eine Gesamtkostenschätzung bereits anstehender und möglicher Projekte beantragt der Regierungsrat dem Landrat, der Landsgemeinde einen Rahmenkredit für die Jahre 2018–2022 in der Höhe von 19,1 Mio. Franken zur Zustimmung zu unterbreiten. Der Beitrag an die Sanierung der lintharena sgu ist darin inbegriffen.

- Abschreibung des Gemeindeanteils an die Sanierung der lintharena sgu: Zur Verbesserung der finanziellen Tragbarkeit wird eine spezialrechtliche Regelung zugunsten der Gemeinde Glarus Nord geschaffen, die ihr – abweichend von den allgemeinen finanzhaushaltsrechtlichen Vorgaben – eine lineare Abschreibung ihres Anteils erlaubt. Der Entscheid über die Abschreibungsmethode obliegt der Gemeindeversammlung.

Sanierungsprojekt / Höhe des Kantonsbeitrags

Nach Genehmigung des Projektierungskredits durch den Landrat im vergangenen Februar wurde eine Zustandsanalyse der gesamten Haustechnik, des Gastrobereichs, der Schwimmbecken und der Badewassertechnik sowie eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Sämtliche Gebäude und die Kanalisation wurden aufgenommen, die Tragestruktur analysiert, die Erdbebensicherheit abgeklärt und ein Brandschutzkonzept erstellt. Dabei zeigte sich folgendes Bild:

- Kanalisation: Der schlechte Zustand der Kanalisation ist für die Geruchsemissionen in den Garderoben verantwortlich. Eine Sanierung ist erforderlich.

- Elektroinstallationen: Eine Abtrennung zwischen Mittelspannung und Hauptverteilung mit einer Neuanordnung aller Schaltschränke ist erforderlich.

- Gebäude- und Badewassertechnik: Die Technik hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Sie erfüllt heutige Anforderungen und Normen nicht mehr.

- Lüftung: Die Lüftung ist zu erneuern, wobei bereits sanierte Teile in ein neues Konzept eingebunden werden können.

- Schadstoffe, Brand- und Erdbebenschutz: Eine Schadstoffsanierung ist nötig. Zudem sind Anpassungen an die aktuellen Normen betreffend Brand- und Erdbebenschutz, Statik, Arbeitssicherheit und Umweltschutz erforderlich.

Gestützt auf die Zustandsanalyse erarbeiteten die Planer folgende zwei Sanierungsvarianten:

- Variante 1: Diese Variante umfasst die komplette Sanierung der Anlage inklusive der Sanierung der Mehrbettzimmer. Zur Steigerung der Attraktivität der Anlage und zur teilweisen Kompensation des bisherigen Freibades soll das Hallenbad um ein Warmwasseraussenbecken erweitert werden. Mit einem Kinderplanschbereich und einer Rutschbahn für Kinder und Jugendliche soll das Zielpublikum erweitert werden. Das Lernschwimmbecken soll mit einem Hubboden ausgestattet werden, sodass es möglichst viele Nutzergruppen anspricht. Der Saunabereich soll komplett erneuert werden. Im Erweiterungsbau des Badebereichs sollen zusätzliche Fussballgarderoben entstehen. Im Aussenbereich sollen das Freibad aufgehoben und der Park neu und attraktiv gestaltet werden. Schliesslich soll auch der bestehende Kunstrasenfussballplatz saniert werden. Die Kosten für diese Variante belaufen sich dabei auf 35,8 Mio. Franken (+/-10%). Bei der Umsetzung dieser Variante rechnet der Verwaltungsrat der Genossenschaft mit einem jährlichen Betriebsdefizit von 795 000 Franken (Investitionskostenanteil nicht eingerechnet in der Annahme, dass diesen die öffentliche Hand leistet).

- Variante 2: Diese Variante beschränkt sich auf die reine Sanierung der bestehenden Elemente ohne attraktivitätssteigernde Erweiterungen. Sie umfasst im Wesentlichen die notwendigen Anpassungen an geänderte Normen und Vorschriften samt den nötigen Anpassungen im Aussenbereich. Bei dieser Variante entfällt der geplante Anbau mit dem Warmwasseraussenbecken, dem Kinderspielbereich, der Rutschbahn, der Saunaanlage und den zusätzlichen Fussballgarderoben. Die Kosten dieser Variante belaufen sich auf 24,1 Mio. Franken (+/-10%). Bei der Umsetzung dieser Variante rechnet der Verwaltungsrat mit einem jährlichen Betriebsdefizit von 1,02 Mio. Franken.

Der Verwaltungsrat und der Planungsausschuss der lintharena sgu empfehlen, die Variante 1 mit einer Gesamtsanierung und einem maximalen Ausbau zu realisieren. Mit einem attraktiven Angebot könne das Hallenbad im Konkurrenzumfeld bestehen und die Besucherzahlen steigern. Mit einem maximalen Ausbau könne das Betriebsergebnis nachhaltig verbessert werden. Ein Aussenbecken sei die perfekte Alternative zum bestehenden Freibad. Eine reduzierte Variante führe zu einer deutlichen Verschlechterung des Betriebsergebnisses. Der Gemeinderat Glarus Nord unterstützt ebenfalls die Variante 1. Sie sei betriebswirtschaftlich interessanter und trage auch aus touristischer Sicht wesentlich zur Steigerung der Attraktivität von Gemeinde und Kanton bei. Die Variante 2 stelle eine ungenügende Lösung dar, welche die heutigen Bedürfnisse nicht zu befriedigen vermöge. Jedoch sei die Gemeinde Glarus Nord nicht in der Lage, einen einmaligen Sanierungsbeitrag von mehr als 10 Mio. Franken an die Variante 1 zu leisten. Der Kanton solle die fehlenden Mittel für die Variante 1 zur Verfügung stellen.

Der Regierungsrat hat auf Basis der vorliegenden Zahlen und Rahmenbedingungen zunächst geprüft, wie sich der Kantonsbeitrag bemessen könnte und welche finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinde Glarus Nord sich daraus ergeben. Er sieht gestützt auf diese grundsätzlichen Überlegungen vor, dass die Sanierung des Hallenbads zu 100 Prozent kantonal finanziert wird und der Kanton sich an den weiteren Anlageteilen gemäss Ansätzen des KASAK beteiligt. Auf dieser Basis erachtet der Regierungsrat ausschliesslich die Variante 2 als finanzierbar. Der Kantonsbeitrag ist damit auf dieser Grundlage herzuleiten und beläuft sich auf 16,1 Mio. Franken (+/-10%) bzw. auf rund 17 Mio. Franken inklusive des durch den Landrat bereits gesprochenen Projektierungskredits von 925 000 Franken.

Finanzielle Auswirkungen und Tragbarkeit

Die Finanzierung der Sanierung der lintharena sgu stellt für den Kanton wie auch die Standortgemeinde eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Die Abschreibungen des Investitionsbeitrags werden die Erfolgsrechnungen von Kanton und Gemeinde während einer Dauer von 33 Jahren mit durchschnittlich 785 000 Franken jährlich belasten. Dies in einer Situation, in welcher der Kanton gemäss Finanz- und Aufgabenplan künftig Defizite im zweistelligen Millionenbereich erwartet. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb, die Sanierung der lintharena sgu durch eine Bausteuer in der Höhe eines Zuschlags von 0,4 Prozent zur einfachen Steuer zu finanzieren (ab 2022). Neben dem Abschreibungsaufwand ergeben sich für den Kanton keine weiteren Kosten. Insbesondere ist kein Beitrag an die Betriebskosten vorgesehen. Die Finanzierung durch eine Bausteuer ist zweckgebunden und belastet die Erfolgsrechnung des Kantons nicht. Trotz Erhebung einer neuen Bausteuer für die lintharena sgu zeigt die Finanzplanung, dass das Steuerniveau im Bereich der Bausteuer im Vergleich zum heutigen Zustand sogar sinkt, weil Zuschläge für bereits realisierte Vorhaben auslaufen.

Die zukünftigen Kosten für die Gemeinde setzen sich aus dem Betriebsbeitrag gemäss Leistungsvereinbarung sowie den Abschreibungen der Investitionskosten zusammen. Letztere belaufen sich bei der durch den Regierungsrat unterstützten Variante 2 (reine Sanierung) auf 8,9 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten aus dem Leistungsauftrag, Schulschwimmen usw. betrug der Gesamtaufwand der Gemeinde Glarus Nord für die lintharena sgu im Rechnungsjahr 2016 rund 1,3 Mio. Franken. Nach der Sanierung ergibt sich aus der Variante 2 bei einem Übergang zur linearen Abschreibungsmethode eine Gesamtbelastung von rund 1,97 Mio. Franken jährlich. Würde die Gemeinde bei einem gleichbleibenden Kantonsbeitrag die von ihr bevorzugte Variante 1 realisieren, ergäbe sich eine Gesamtbelastung von rund 2,3 Mio. Franken jährlich.

Trägerschaft und Betrieb

Zur Regelung der künftigen Trägerschaft wurden verschiedene Beteiligungsmodelle und -formen analysiert und bewertet. Dabei gelangte ein Projektausschuss – bestehend aus den Departementsvorstehern Finanzen und Gesundheit sowie Bildung und Kultur, dem Gemeindepräsidenten der Gemeinde Glarus Nord und dem Präsidenten/Vizepräsidenten des Lintharena-Verwaltungsrates – zum Schluss, dass die Übernahme der Liegenschaft durch die Gemeinde Glarus Nord und die damit einhergehende Trennung zwischen Eigentum und Betrieb die beste Lösung darstellt. Mit der Übernahme des Eigentums durch die Gemeinde wäre die Genossenschaft nicht mehr direkt für die Liegenschaft, sondern ausschliesslich für den Betrieb verantwortlich. Rechte und Pflichten zwischen der lintharena sgu und den Benutzern wären vertraglich zu regeln. Als Eigentümerin würde die Gemeinde Glarus Nord für den Erhalt der Gebäude sorgen. Sie würde einen Betriebsbeitrag an die Genossenschaft leisten und mit ihr eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Die Verantwortung für das operative Ergebnis verbliebe bei der Genossenschaft als Betriebsgesellschaft, welche für alle Verbindlichkeiten haftet. Der Gemeinderat kann sich vorstellen, dieses neue Trägerschaftsmodell umzusetzen und damit die Infrastruktur zu übernehmen.

Der Eigentumsübergang der Liegenschaft bedingte eine Klärung der Verbindlichkeiten zwischen der Genossenschaft und der Gemeinde Glarus Nord. Die Übernahme der Liegenschaft würde die Zustimmung der Gemeindeversammlung benötigen. Die Statuten der Genossenschaft wären der neuen Funktion als Betreiberin mit Leistungsauftrag anzupassen. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde Glarus Nord den Auftrag zum Betrieb der Anlage neu ausschreibt.