Sanierung der SBB darf Ausbau des öV nicht tangieren

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Antwort auf eine Vernehmlassung die vorgesehene Bundesunterstützung für die SBB. Er verlangt aber, dass deswegen die Ausgaben weder für den Bau noch für den Betrieb des übrigen öffentlichen Verkehrs gekürzt werden.



Fahrt in die Zukunft: Der Bund möchte die Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der SBB anpassen • (Foto: SBB)
Fahrt in die Zukunft: Der Bund möchte die Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der SBB anpassen • (Foto: SBB)

Der Bundesrat möchte die Finanzierungsinstrumente, die den SBB zur Verfügung stehen, klären und diesen mehr Mittel wegen der Ausfälle während der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung stellen. Vorgesehen ist ein A-fonds-perdu-Beitrag von maximal 1,25 Milliarden Franken. Der Glarner Regierungsrat unterstützt die Vorlage in seiner Stellungnahme dazu. Gleichzeitig macht er den Vorbehalt, dass die Sanierung der SBB einzig durch den Bund als Eigner finanziert werden soll und nicht wie vorgesehen den Bahninfrastrukturfonds (BIF) belasten darf. Die Ausgaben dürfen auch nicht dazu führen, dass geplante Ausbauprojekte des öffentlichen Verkehrs verlangsamt oder die Ausgaben dafür gekürzt werden. 

Mehr Geld für die SBB

Die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die SBB soll hauptsächlich klären, welche Finanzierungsinstrumente den SBB zur Verfügung stehen. Sie nimmt zudem die Forderungen der vom Parlament angenommenen Motion «Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten» auf. Mit der Vorlage soll zum einen sichergestellt werden, dass die Finanzierung der SBB unter Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt. Zum anderen soll zur Reduktion der Nettoverschuldung die Grundlage für einen ausserordentlichen A-fonds-perdu-Beitrag an die SBB geschaffen werden. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei an den zwischen 2020 und 2022 im Fernverkehr erlittenen Verluste.

Künftig soll der dem Bund zur Verfügung stehende Anteil von zwei Drittel des Ertrags aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) so lange vollständig in den BIF fliessen, bis dessen Reserven mindestens 300 Millionen Franken betragen.