Sanierung Kunsthaus Glarus; Planungsphase beginnt

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Glarner Kunstverein die Hälfte der Kosten der Sanierung des Kunsthauses Glarus –1,72 Mio. Franken – finanzieren kann. Der Kunstverein lieferte einen entsprechenden Nachweis. Weil damit die zentrale Bedingung des Beitragsbeschlusses der Landsgemeinde 2016 erfüllt ist, kann mit der Planung der Sanierung begonnen werden.



Der Glarner Kunstverein wird das Jahr 2017 zur umfassenden Planung nutzen und erst 2018 mit den Bauarbeiten beginnen.
Der Glarner Kunstverein wird das Jahr 2017 zur umfassenden Planung nutzen und erst 2018 mit den Bauarbeiten beginnen.

Der Glarner Kunstverein wird das Jahr 2017 zur umfassenden Planung nutzen und erst 2018 mit den Bauarbeiten beginnen. Je nach Bauablauf soll das Kunsthaus bis Ende 2018 wieder voll genutzt werden können.

Für die Bauarbeiten sind im Finanzplan folgende Beiträge eingestellt:

2017: 533 000 Franken
2018: 533 000 Franken
2019: 534 000 Franken
Total: 1 600 000 Franken

Der Kantonsbeitrag wird in Teilzahlungen geleistet. Der Glarner Kunstverein stellt dem Departement Bildung und Kultur ein- bis zweimal jährlich ein Gesuch um Akontozahlung im Umfang des Baufortschritts. Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage der Schlussabrechnung und des Nachweises über die dauerhafte Festlegung der Nutzung des Gebäudes als Kunstmuseum.

Die Zusicherung der Denkmalpflege-Beiträge von Kanton und Gemeinde ist jedoch bis September 2017 befristet. Der Regierungsrat verlängert die Zusicherung auf Ersuchen des Kunstvereins für drei Jahre ab Genehmigung des Planungsbeginns, das heisst bis 2020. Die Zusicherung des Bundesbeitrags ist auf fünf Jahre befristet – bis September 2019 – und kann, falls nötig, auf Antrag der Fachstelle Denkmalpflege bis Projektende verlängert werden.

In der Baukommission nehmen als Vertreter des Kantons der Leiter der Hauptabteilung Hochbau und ein Mitarbeitender der Fachstelle Denkmalpflege Einsitz. Sie stellen durch ihre Mitwirkung in der Baukommission sicher, dass das Projekt vollständig umgesetzt und die Vorgaben der Denkmalpflege und der Submissionsgesetzgebung eingehalten werden.